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Kein Geoblocking mehr beim Onlineshopping

Stand:
Die wichtigsten Punkte der EU-Geoblocking-Verordnung kurz erklärt.
Smartphone über Europa-Karte mit EU-Fahne und Vorhängeschloss

Das Wichtigste in Kürze:

  • Automatisches Weiterleiten auf Länder-Shops im Internet ist nicht mehr erlaubt.
  • Onlineshops dürfen von Kunden aus unterschiedlichen EU-Ländern auch keine unterschiedlichen Preise verlangen. Auch Zahlungsbedingungen müssen für alle gleich sein.
  • Die wichtigsten Punkte der EU-Geoblocking-Verordnung kurz erklärt.
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Angenommen, Sie wollen an Ihrem PC in Deutschland etwas bei einem Onlineshop in Spanien bestellen, doch Sie kommen nicht zum Warenkorb, weil Sie dieser Shop ständig auf seine deutsche Internetseite umleitet ... Das ist seit dem 3. Dezember 2018 zumindest in der EU nicht mehr erlaubt. Online-Händler dürfen Sie also nicht mehr ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung automatisch auf ihre Seite des Landes schicken, in dem Sie leben oder sich gerade aufhalten. Stattdessen müssen Sie auch auf andere Länder-Shops und -Apps zugreifen dürfen.

Preisunterschiede wegen der Herkunft oder des Wohnorts eines Verbrauchers sind tabu.

Außerdem dürfen sich die Preise in Onlineshops nicht je nach Länderzugehörigkeit der Kunden unterscheiden. Wenn Sie also in Deutschland bei einem französischen Shop etwas bestellen wollen, muss die Ware das gleiche kosten wie bei einer Bestellung aus Frankreich. Wenn der Händler die Ware an Sie versendet, darf er allerdings höhere Versandkosten verlangen. Er kann die Lieferung auch ganz verweigern, denn die Verordnung verpflichtet ihn nicht dazu, in andere Länder zu liefern.

Darüber hinaus dürfen Händler weiterhin verschiedene Länder-Shops mit unterschiedlichen Preisen betreiben. So kann das gleiche Produkt auf der polnischen Seite des Händlers durchaus günstiger sein als auf der österreichischen. Aber österreichische Kunden müssen auch im polnischen Shop zum gleichen Preis wie Kunden vor Ort bestellen können. Bietet ein Shop auch Abholung der bestellten Ware an, muss das auch für Kunden aus dem EU-Ausland möglich sein. Der Shop-Betreiber darf also eine Abholung nicht verweigern, wenn der Kunde in einem anderen Land wohnt. Das kann sich etwa dann lohnen, wenn Sie im Grenzgebiet in der Nähe des Händlers wohnen oder ohnehin im Abholort Urlaub machen.

Gleiche Bedingungen auch bei der Bezahlung

Gleich behandelt werden müssen alle Verbraucher der EU auch bei Dienstleistungen, die der Händler an einem bestimmten Ort erbringt. So dürfen zum Beispiel Autovermietungen, Hotels oder Freizeitparks keine unterschiedlichen Bedingungen aufgrund der Herkunft oder des Wohnorts ihrer Kunden verlangen. Die Achterbahnfahrt in Frankreich oder der Mietwagen auf Mallorca müssen für alle Kunden aus der EU gleich teuer oder günstig sein.

Auch bei Zahlungsmitteln dürfen Händler nicht nach der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthalt unterscheiden. Wenn ein Händler zum Beispiel die Zahlung per Lastschrift ermöglicht, dann für alle Kunden aus EU-Ländern. Welche Zahlungsmethoden ein Shop-Betreiber anbietet, bleibt weiterhin ihm überlassen. Allerdings muss mindestens eine gängige kostenlose dabei sein.

Ausnahmen

Die Geoblocking-Verordnung gilt aber nicht für alles, was man kaufen kann. Dienstleistungen im Gesundheitsbereich und soziale Dienste, Finanzdienstleistungen und Buchungen von Flugticktes, Zugtickets, Schiffstickets und Bustickets sind ausgenommen. Erlaubt sind unterschiedliche Bedingungen und Preise für Kunden aus unterschiedlichen Ländern auch weiterhin für Streaming-Dienste und Download-Angebote von Musik, Filmen, TV-Übertragungen, E-Books und Videospiele. Nicht erlaubt sind verschiedene Bedingungen hingegen bei physischen Datenträgern, also etwa bei Filmen auf DVD oder Bluray und Musik auf CD.