Darum geht es
2021 wurde ein gigantisches Datenleck bei Facebook bekannt. Unbekannte hatten Millionen Datensätzen von Nutzer:innen erbeutet, die sie online zum Kauf anboten. Der Diebstahl kann die Nutzer:innen auf verschiedenste Weise schädigen. Zum Beispiel durch belästigende Anrufe und SMS, durch Phishing, den „Enkel-Trick“ oder sogar Identitätsdiebstahl. Dazu kommt immer die Angst, nicht zu wissen, wer die Daten besitzt und was er mit ihnen vorhat. Oder bereits getan hat. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass Facebook gegen Datenschutzrecht verstoßen hat, weil das Unternehmen den Datendiebstahl ermöglichte. Diese Feststellung ist die Voraussetzung dafür, dass Facebook an die betroffenen Nutzer:innen Schadensersatz zahlen muss. Außerdem soll das Gericht konkrete Geldbeträge festlegen, die den Betroffenen zustehen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Facebook-Fall kann schon der bloße Verlust der Kontrolle über persönliche Daten ausreichen, um einen Schadensersatz von 100 Euro zu erhalten. In dem Fall wurden die Telefonnummer, der Name, die Facebook-ID sowie der Arbeitsort eines Nutzers veröffentlicht. Nach unserer Auffassung sind in bestimmten Fällen höhere Beträge zu zahlen, wenn weitere Daten gestohlen und veröffentlicht wurden. Auch das wollen wir mit der Klage feststellen lassen.
Für die folgenden zusätzlich veröffentlichten Daten machen wir in der Klage folgende Erhöhungsbeträge geltend:
- E-Mail-Adresse: + 100 Euro
- Geburtsdatum: + 100 Euro
- Wohnort: + 100 Euro
- Beziehungsstatus: + 200 Euro
Wer durch den Vorfall konkrete psychische oder finanzielle Schäden erlitten hat, kann zudem gegebenenfalls individuell noch mehr fordern. Da die Schadenshöhe in solchen Fällen vom Einzelfall abhängt, kann sie in der Sammelklage nicht pauschal festgelegt werden. Betroffen kann sein, wer in den Jahren 2018 und/oder 2019 ein privates Facebook-Profil hatte und bei Facebook seine Telefonnummer angegeben hatte.