Sammelklage gegen 1N Telecom und TPI Investment

Stand:
1N Telecom schrieb tausende Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Mit einer Sammelklage fordert er Rückzahlungen an geschädigte Verbraucher:innen. Betroffene können sich für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

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Darum geht es

Mehr als 15.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erreichten die Verbraucherzentralen von Januar 2023 bis Juni 2025. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom und fordert Schadenersatz in Höhe von etwa 420 Euro. In vielen Fällen waren es 419,88 Euro. Diese Forderungen ließ das Unternehmen auch von Inkassofirmen eintreiben. Neuerdings verlangt die TPI Investment GmbH das Geld oder macht Vergleichsangebote.
 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Sammelklage gegen beide Unternehmen beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, um Geld für die Betroffenen zurückzuholen.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen 1N Telecom

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen 1N Telecom und TPI Investment mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage. Wir können Sie so direkt über den Verlauf des Verfahrens informieren.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz kostenlos ins Klageregister ein.

Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

 

So bleiben Sie auf dem Laufenden

 

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Im Erfolgsfall erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen.

» Anmeldeformular beim BfJ 

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und die Textbausteine, die wir Ihnen im Klage-Check zur Verfügung stellen.
 

Termine

  • Freitag, 19. Dezember 2025
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen 1N Telecom und TPI Investment ein.
  • Donnerstag, 19. Februar 2026
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden 
    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BfJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung 
    Beim Oberlandesgericht Hamm findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil.
    Das Oberlandesgericht Hamm urteilt. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.

 

Weitere Fragen zum Verfahren?

Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Klage gegen 1N Telecom und TPI Investment auf unserer Webseite.

Antworten auf häufige Fragen →
 

Aktuelle Meldung zum Verfahren

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

vzbv klagt gegen 1N Telecom GmbH

Immer wieder Ärger mit 1N Telecom: Die Verbraucherzentralen haben seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten.