Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Stand:
Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Nehmen Sie an unserer Umfrage zu 1N Telecom teil, um eine Sammelklage möglich zu machen.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert.
  3. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Alert. Je mehr Menschen sich melden, desto wahrscheinlicher können wir Sammelklage erheben.
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Häufig gestellte Fragen

 

Worum geht es in dem Verfahren?

Die Verbraucherzentralen haben von Januar 2023 bis Juli 2024 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erhalten. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele Verbraucher:innen erkennen zu spät, dass sie mit ihrer Antwort nicht Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters erhoben. Außerdem prüft der vzbv eine Sammelklage.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom, fordert Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld von einer Inkassofirma eintreiben.

Wir möchten eine Sammelklage erheben, um diesen Schadenersatz für die Betroffenen zurückzuholen und direkte Rückzahlungen an die Betroffenen zu erreichen.

Was kann ich tun, damit die Sammelklage erhoben wird?

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil. So können wir erkennen, wie viele Verbraucher:innen an einer Erstattung interessiert sind. Für Sie ergeben sich daraus keine Verpflichtungen.

Schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Umfrage

 

Haben auch Sie Erfahrungen mit 1N Telecom gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!

So bleiben Sie auf dem Laufenden

 

Aktuelle Meldung zur Klage

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vzbv klagt gegen 1N Telecom GmbH

Immer wieder Ärger mit 1N Telecom: Die Verbraucherzentralen haben seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten.

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Gemeinsam gut beraten

Ermäßigte Beratungen für Arbeitnehmer

Beschäftigte im Land Bremen zahlen für Beratungen der Verbraucherzentrale zu arbeitnehmernahen Themen wie Altersvorsorge, zusätzliche Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente nur die Hälfte des Beratungsentgeltes. Die Arbeitnehmerkammer übernimmt die andere Hälfte der Kosten.
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Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.