Workshop: Studienfinanzierung

Stand:
Buchen Sie unser Workshop Angebot in Schleswig-Holstein: Studienfinanzierung, wenn Sie mit Ihrer Lerngruppe Informationen zu verschiedenen Studienfinanzierungsmöglichkeiten erhalten möchten.

Wir erläutern, was ein Studium kostet und welche Möglichkeiten der Finanzierung infrage kommen. Dabei geht es um Ausgaben von Studierenden für Lebenshaltung, Wohnung, Versicherungen und um Einnahmequellen wie BAföG, Jobben im Studium, Darlehen zur Finanzierung der Lebenshaltung, Stipendien und Bildungsfonds. Ein besonderer Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt darin, die vorhandenen Einnahmemöglichkeiten optimal zu kombinieren und eine Überschuldung zu vermeiden.

 

Zielgruppe: Abschlussklassen; Sek. II; junge Erwachsene und Berufsstarter in Schleswig-Holstein

Zeitlicher Umfang: 90 Minuten

Themengebiet: Finanzen

Format: Workshop mit Experten

Kosten: auf Anfrage

Kontakt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Über weitere Bildungsangebote der Verbraucherzentrale SH können Sie sich hier informieren

 

Off
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.