Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Die Anmeldung erfolgt hier.
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Hinweis zum Datenschutz
Wenn Sie im Online-Vortrag anonym bleiben möchten, können Sie sich mit der E-Mail-Adresse und einem Pseudonym anmelden. Der Name, den Sie bei der Anmeldung angeben, wird während des Vortrages in der Teilnehmerliste und im Chat eingeblendet. Der Online-Vortrag wird nicht aufgezeichnet.
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