Über uns

Der Webauftritt "Geld bewegt" exisitert seit September 2017.
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Entwickelt wurde  "Geld bewegt"  während der Laufzeit des Projektes "Gut fürs Geld, gut fürs Klima". Dieses Projekt wurde unter Federführung der Verbraucherzentrale Bremen durchgeführt.

Kooperationspartner waren: die Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Zudem gab es während der gesamten Projektlaufzeit eine enge Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Projektlaufzeit war von 1. Oktober 2015 bis zum 31. Januar 2019. Die Förderung erfolgte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Seit dem 1. Februar 2019 pflegt und verantwortet die Verbraucherzentrale Bremen diesen Auftritt alleine.  Einige der nach Februar 2019 veröffentlichten Artikel sind im Gemeinschaftsauftritt der Verbraucherzentralen entstanden und somit auch auf den Seiten beteiligter Verbraucherzentralen und auf verbraucher.de veröffentlicht.

Gefördert durch:

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Schmuckbild: Personalisierte Werbung durch Tracking

vzbv fordert Regulierung personalisierter Werbung

Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv ) zeigt: Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken stellen Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft dar.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Fußball-Fans vor Fernseher

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN eingereicht, weil dieser die Preise 2021 und 2022 deutlich erhöht hat. Laut Betroffenen ändert DAZN einseitig die Vertragsbedingungen und erschwert die Kündigung von Abonnements.