Über uns

Der Webauftritt "Geld bewegt" exisitert seit September 2017.
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Entwickelt wurde  "Geld bewegt"  während der Laufzeit des Projektes "Gut fürs Geld, gut fürs Klima". Dieses Projekt wurde unter Federführung der Verbraucherzentrale Bremen durchgeführt.

Kooperationspartner waren: die Verbraucherzentralen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein. Zudem gab es während der gesamten Projektlaufzeit eine enge Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Projektlaufzeit war von 1. Oktober 2015 bis zum 31. Januar 2019. Die Förderung erfolgte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Seit dem 1. Februar 2019 pflegt und verantwortet die Verbraucherzentrale Bremen diesen Auftritt alleine.  Einige der nach Februar 2019 veröffentlichten Artikel sind im Gemeinschaftsauftritt der Verbraucherzentralen entstanden und somit auch auf den Seiten beteiligter Verbraucherzentralen und auf verbraucher.de veröffentlicht.

Gefördert durch:

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.