Vorsicht: Küchenutensilien sicher verwenden!

Pressemitteilung vom
Pfannenwender, Mikrowellengeschirr aus Kunststoff, Silikon-Backformen oder buntes Kindergeschirr aus Melamin tragen meist Hinweise für eine sichere Verwendung. Allerdings kommen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen viele Hersteller ihrer Kennzeichnungspflicht nicht ausreichend nach. Ein Marktcheck hat gezeigt, dass die Angaben oft schlecht lesbar, unverständlich oder nicht dauerhaft angebracht sind.

Pfannenwender, Mikrowellengeschirr aus Kunststoff, Silikon-Backformen oder buntes Kindergeschirr aus Melamin tragen meist Hinweise für eine sichere Verwendung. Allerdings kommen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bremen viele Hersteller ihrer Kennzeichnungspflicht nicht ausreichend nach. Ein Marktcheck hat gezeigt, dass die Angaben oft schlecht lesbar, unverständlich oder nicht dauerhaft angebracht sind.

Off

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale wissen Verbraucherinnen und Verbraucher kaum, dass bei falscher Verwendung von Pfannenwender und co. unerwünschte Stoffe in das Lebensmittel übergehen können. Daher geben die Verbraucherschützer Tipps zum sicheren Umgang mit Küchenutensilien und Geschirr aus Kunststoff in einem Videoclip und einem Flyer in Leporelloform.

Viele wissen nicht, dass bestimmte Kunststoffe - wie Melamin oder auch Polystyrol - nur Temperaturen von circa 70° Celsius vertragen. So sind Fehlverwendungen möglich, wenn beispielsweise Schüsseln, Teller oder Tassen in der Mikrowelle und damit über 70° Celsius erhitzt werden. Auch mancher Pfannenwender verträgt Temperaturen um die 160° Celsius nur einige Sekunden, andere dagegen überstehen sogar Temperaturen bis zu 280° Celsius unbeschadet. Doch woran erkennt man im täglichen Gebrauch die Unterschiede, wenn solch wichtige Hinweise vielleicht nur auf der Verpackung oder einem Aufkleber gekennzeichnet waren? Für solche Lücken in der Sicherheit gibt es weitere Beispiele.

In einem neuen Video der Reihe "Verbraucherschutz in 100 Sekunden", entstanden in Kooperation mit der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz, erfahren die Zuschauer auf unterhaltsame Weise mehr über den richtigen Umgang mit Küchenutensilien.

Infomaterial im Format einer aufklappbaren Scheckkarte zum schnellen Nachschlagen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Das Leporello erläutert die wichtigsten Symbole auf Küchengebrauchsgegenständen wie "nicht für die Mikrowelle geeignet", "nicht für den Geschirrspüler geeignet" und die Bedeutung von Temperaturangaben.

Doch Verbraucherinformation alleine reicht nicht aus. Die Verbraucherzentralen fordern daher von den Herstellern, dass die Hinweise für eine sichere Verwendung in Wort und Bild gut lesbar, verständlich und dauerhaft auf den Produkten angebracht werden. Sollte dies nicht freiwillig geschehen, so muss die entsprechende EU-Verordnung in ihren Anforderungen nachgebessert und präziser gefasst werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.