Was sich 2024 für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert

Pressemitteilung vom
Mit dem neuen Jahr stehen auch diverse Neuerungen und Gesetzesänderungen in den Bereichen Energie, Finanzen, Verbraucherrecht und Ernährung für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2024.
Hand wechselt Kalender von 2023 auf 2024
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Einheitlicher Anschluss für Kleinelektrogeräte in der EU

Bisher konnten die Hersteller für jedes Gerät ein eigenes Ladekabel nutzen. Doch Ende 2024 ist damit Schluss. Durch die Umsetzung einer Richtlinie der europäischen Union wird es nur noch einen Anschluss für Smartphones, Tablets und weitere Kleingeräte geben: USB-C. Dies soll dazu führen, dass künftig weniger Elektroschrott entsteht und damit der Umweltschutz gestärkt wird.

“Digital Services Act” (DSA) gilt für sämtliche Online-Anbieter

Das zunächst nur für sehr große Anbieter (mit mehr als 45 Millionen Nutzerinnen und Nutzern) geltende Gesetz über digitale Dienste gilt ab Februar 2024 für alle Anbieter von Waren, Dienstleistungen und Inhalten im Internet.

Es ist auch ihnen zukünftig verboten, manipulierende Inhalte auf Webseiten einzusetzen. Dies sind Elemente auf Webseiten, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleiten sollen, sich entgegen ihren Interessen zu verhalten. Zum Beispiel, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit der Angabe wie viele Produkte noch verfügbar sind dazu gedrängt werden sollen, noch schnell etwas zu kaufen. Auch gegen menschenverachtende Aussagen und illegale Inhalte soll das DSA helfen. Durch einheitliche Beschwerdeverfahren sollen schädliche Inhalte schneller und effektiver entfernt werden.

Pfand auf Milch und Milchmischgetränken in Einwegflaschen

Pfand auf Limonade, Bier oder Selter in Plastikflaschen gehört in Deutschland inzwischen zum Alltag. Ab dem 1. Januar 2024 gilt auch für bisher pfandfreie Milch und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung. Auf Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent fällt Einwegpfand in Höhe 25 Cent an. Dazu zählen auch viele Energydrinks, da sie häufig einen hohen Molke-Anteil haben.

Gebäude-Energie-Gesetz tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu eingebaute Heizung (im Neubau oder im Neubaugebiet) mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. So sieht es das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) an dem 1. Januar 2024 vor. Zu der Wärme aus erneuerbaren Energien gehören laut dem GEG Erdwärme, Umweltwärme, Abwärme, Photovoltaik und Solarthermie, Windkraft, Biomasse und grüner Wasserstoff.

“Wohn-Riester” wird ausgeweitet

Ab 1. Januar 2024 darf die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) nicht ausschließlich wie bisher zum Aufbau von Eigenkapital, zur Tilgung eines Darlehens oder zur altersgerechten Sanierung genutzt werden, sondern auch für energetische Sanierungs- und Umbaumaßnahmen wie den Einbau einer Wärmepumpe, die Installation einer Photovoltaikanlage oder für Wärmedämmungen.

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Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.