Vorsicht vor Vergleichsangeboten von TPI Investment

Pressemitteilung vom
1N Telecom und TPI Investment fordern weiter Geld von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dabei liegt häufig kein nachvollziehbarer Vertragsabschluss vor. Die Vergleiche, die TPI jetzt anbietet, sollten nicht ohne vorherige Prüfung angenommen werden.
In Vertragsunterlagen ist das Wort "Widerrufsrecht" gelb markiert.
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Die Zahl an Zahlungsaufforderungen und Vergleichsangeboten von TPI Investment wegen angeblicher Verträge mit 1N Telecom nimmt kontinuierlich zu. Dabei liegen den Forderungen von 1N Telecom oft keine gültigen Verträge zugrunde. Entweder, weil sie nie abgeschlossen wurden, oder, weil Betroffene fristgerecht widersprachen. TPI Investment hat 1N Telecom die angeblichen Forderungen abgekauft und unterbreitet jetzt Angebote für außergerichtliche Vergleiche. Das Unternehmen schreckt dabei nicht vor angstmachenden Formulierungen zurück.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten weder Forderungen noch Vergleiche von 1N Telecom oder TPI Investment ohne Prüfung akzeptieren“, rät Marcus Wewer, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. „Unserer Erfahrung nach fehlen in vielen Fällen sowohl die vertragliche als auch die rechtliche Grundlage.“

Wenn im Briefkasten Post von einem der beiden Unternehmen steckt, hilft die Verbraucherzentrale Bremen mit ihrer unabhängigen Beratung weiter, in der individuelle Fälle geklärt werden können. Auf unserer Webseite findet sich darüber hinaus ein Musterbrief zum Widerspruch. Betroffene sollten den Widerspruch am besten per Einschreiben versenden und den Beleg aufbewahren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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