- Niemand ist verpflichtet, Haustürvertreterinnen oder -vertreter in die Wohnung zu lassen oder etwas zu unterschreiben.
- Ein Schild an der Haustür kann dazu beitragen, unerwünschte Besuche zu verhindern.
- Auch Verträge, die während eines Haustürbesuchs abgeschlossen wurden, können mindestens 14 Tage lang ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Sind Haustürgeschäfte erlaubt?
Haustürgeschäfte sind grundsätzlich erlaubt. Wenn Sie Ihre Ruhe wahren und unangekündigte Besuche vermeiden möchten, sollten Sie das klar kenntlich machen. Zum Beispiel mit einem Schild oder einem Aufkleber mit der Aufschrift „Haustürgeschäfte nicht erwünscht“. „Ein solches Schild zeigt unmissverständlich, dass Vertreterinnen und Vertreter bei Ihnen keinen Erfolg erwarten können“, erklärt Parsya Baschiri, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen.
Kann ich einen unerwünschten Vertrag widerrufen?
Haben Sie doch ein Vertrag an der Haustür abgeschlossen, ist der Vertrag zwar wirksam, Sie können ihn aber in den meisten Fällen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Beim Kauf von Waren beginnt diese Frist erst mit der Lieferung. Falls der Vertreter oder die Vertreterin Sie nicht korrekt über Ihre Widerrufsrechte aufgeklärt hat, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und 14 Tage. „Erklären Sie den Widerruf am besten per Einwurf-Einschreiben, damit Sie die Zustellung nachweisen können“, rät Baschiri. „Sie brauchen keinen Grund zu nennen. Beachten Sie aber bitte, dass die bloße Rücksendung der Ware nicht ausreicht.“
Kann sich ein Haustürgeschäft lohnen?
Spontane Haustürangebote bringen selten echte Vorteile. Eine Strategie der Vertreterinnen und Vertreter ist: Druck ausüben. Durch ihre Anwesenheit und ihr Drängen möchten Sie verhindern, dass Sie Preise vergleichen und sich gründlich informieren. Darüber hinaus gibt es viele Berichte über falsche Angaben während der Verkaufsgespräche. Häufig geben sich die Personen an Ihrer Tür als Beschäftigte lokaler Energieunternehmen oder der Stadtwerke aus, obwohl sie für andere Unternehmen arbeiten. Deshalb empfiehlt der Rechtsexperte: „Seien Sie skeptisch, wenn Sie sich an der Haustür in einem unangekündigten Verkaufsgespräch wiederfinden. Bleiben Sie möglichst ruhig und freundlich, dabei aber bestimmt. Bevor Sie zu tief in die Diskussion mit dem Vertreter oder der Vertreterin einsteigen, schließen Sie einfach die Tür.“
Wenn Sie grundsätzlich Interesse an dem unterbreiteten Angebot haben, lassen Sie sich die Unterlagen aushändigen und prüfen Sie sie in Ruhe. So treffen Sie am Ende eine wohlinformierte Kaufentscheidung.
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