Warnung: Telefonabzocke Pflegeservice Smart

Pressemitteilung vom
Viele verunsicherte Verbraucher:innen melden sich aktuell bei der Verbraucherzentrale Bremen, weil sie eine Rechnung von der United Marketing AG zum „Pflegeservice Smart“ erhalten haben. Dem, angeblich telefonisch geschlossenen Vertrag, können Betroffene mit einem Musterschreiben widersprechen.
Seniorin telefoniert
  • Dreiste Abzockmasche übers Telefon von der United Swiss Marketing AG
  • Verbraucher:innen sollten die geforderte Servicegebühr in Höhe von 129,- Euro nicht zahlen
  • Betroffene, die in die Falle getappt sind, sollten nach dem Erhalt des ersten Anschreibens sofort den Vertrag mit „Pflegeservice Smart“ per E-Mail oder Einschreiben widerrufen
  • Musterschreiben kostenlos auf der Webseite der Verbraucherzentrale Bremen
Off

Viele verunsicherte Verbraucher:innen melden sich aktuell bei der Verbraucherzentrale Bremen, weil sie eine Rechnung von der United Marketing AG zum „Pflegeservice Smart“ erhalten haben. Dem, angeblich telefonisch geschlossenen Vertrag, können Betroffene mit einem Musterschreiben widersprechen.

Der „Pflegeservice Smart“ ruft unaufgefordert ältere Menschen an und bietet Unterstützung bei Pflegefragen an. Ein klarer Fall von Telefonabzocke, bei dem überwiegend ältere Menschen angesprochen werden, die sich oft nicht wehren können. „Immer wieder geraten Verbraucher:innen in das Visier von Unternehmen, die sie unaufgefordert anrufen und später von ihnen für angeblich geleistete Dienste oder eine telefonische Beratung Geld verlangen“, berichtet Nicole Bahn, Rechtsreferentin und Teamleiterin bei der Verbraucherzentrale Bremen. Aktuell fordert der „Pflegeservice Smart“ von Verbraucher:innen die Zahlung eines Betrages von 129,- Euro für eine telefonische Beratung rund um das Thema häusliche Pflege, Pflegestufen und die Beantragung von Leistungen aus der Pflegekasse. Fakt ist: Eine individuelle Beratung gab es eben so wenig wie eine ordnungsgemäße Belehrung über das den Verbraucher:innen zustehende Widerrufsrecht.

Tipps für Betroffene

„Wer aktuell Post von der United Swiss Marketing AG bekommt, sollte auf das Schreiben sofort reagieren und den Widerruf des angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrages erklären“, sagt Nicole Bahn. Vebraucher:innen sollten auf keinen Fall eine Zahlung veranlassen und sich dabei auch nicht davon einschüchtern lassen, dass ihr Telefonat mit dem „Pflegeservice Smart“ aufgenommen wurde. Die Telefonaufnahme reicht nicht aus, um damit eine ordnungsgemäße Information und Widerrufsbelehrung der Verbraucher:innen nachweisen zu können. Auch von der im ersten Mahnschreiben aufgebauten Drohkulisse – Einschaltung eines Inkassounternehmens – müssen Verbraucher:innen sich nicht einschüchtern lassen. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann ein Vertrag noch zwölf Monate und 14 Tage nach dem Abschluss wirksam widerrufen werden.

Ein konkretes Musterschreiben zum Widerruf des ungewollten Vertrages mit der United Swiss Marketing AG finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Bremen zum kostenlosen Download.

FAZIT
Verbraucher:innen sollten Forderungsschreiben, die sie erhalten, immer genauestens prüfen und nicht unüberlegt Zahlungen leisten. Grundsätzlich gilt: Allein durch die Erbringung einer unbestellten Leistung kommt kein wirksamer Zahlungsanspruch gegen Verbraucher:innen zustande. Wer weitere Tipps und Hilfe benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale Bremen wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.