Rote Rosen, Geschenke und lauschige Wärme: Tipps zum Valentinstag

Pressemitteilung vom
Zum Valentinstag gibt die Verbraucherzentrale Bremen einige Tipps, damit nichts schief geht. Welche Blumen können Verbraucher:innen mit guten Gewissen verschenken, welche Rechte haben sie beim Onlinekauf des Geschenks und wie sorgen sie dafür, dass der gemeinsame Abend zu zweit wohlig warm wird?
Rote Rosen, Geschenke und lauschige Wärme: Tipps zum Valentinstag. Verbraucherzentrale Bremen
  • Bei Blumen auf regionale Herkunft oder das Fairtrade-Label achten
  • Wirbt der Händler mit einer garantierten Lieferung bis zum Valentinstag und hält dies nicht ein, gibt es das Geld zurück
  • Heizkörper entlüften und trockenes Holz sind nur einige wenige Heizspartipps für eine kuschelige Atmosphäre zu Hause
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Regionale Blumen verschenken

„Love is in the air“, sang einst Paul Young. Zum Valentinstag am 14. Februar gehören neben romantischer Musik und einem Candle-Light-Dinner auch Blumen. „Wer beim Pflanzengeschenk den Nachhaltigkeitsaspekt im Auge behalten möchte, kann sich an naturfreundlichen Labels orientieren,“ sagt Jasmin Scholz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Labels, wie das ‚Fairtrade-Siegel Blumen‘ tragen zu ökologischen, ökonomischen und sozialen Verbesserung bei. Darum empfiehlt Jasmin Scholz Verbraucher:innen: „Wenn möglich, greifen Sie auf regionale Schnittblumen zurück.“ Laut Statistischem Bundesamt wurden 2020 über 1,3 Milliarden Rosen aus Holland importiert. Mehr als 300 Millionen stammen aus dem nicht europäischen Ausland. 

Rechte rund ums Valentinsgeschenk

„Werden Valentinstagsgeschenke online gekauft, gelten die gleichen Rechte, wie bei allen anderen Onlineeinkäufen – die Verträge können ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden“, erklärt Nicole Bahn, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bremen. 
Anders sieht es aus, wenn es sich bei dem Geschenk um ein individuell hergestelltes oder personalisiertes Geschenk handelt. Hier gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das betrifft auch schnell verderbliche Produkte, wie Schnittblumen. Nicole Bahn sagt: „Aber auch hier gilt, dass Sie ein Recht darauf haben, ein mangelfreies Produkt zu erhalten.“

Mangelhaft ist es zum Beispiel, wenn Verbraucher:innen statt der beworbenen „frischen“ Schnittblumen, verwelkte Blumen erhalten. In solchen Fällen kann das Geld zurückgefordert werden. Das gilt auch, wenn die bestellten Überraschungen, wie Pralinen, zu spät ankommen – vorausgesetzt der Händler wirbt oder verspricht explizit eine pünktliche Lieferung zum Valentinstag. „Auch in diesen Fällen, die als Fixgeschäfte bezeichnet werden, können Sie Ihr Geld zurückverlangen“, erklärt Nicole Bahn.

Romantischer Abend zu zweit: Clever heizen 

Frieren am Valentinstag, das ist nicht schön. Für angenehmes Wohlfühlklima sorgt eine gut eingestellte Heizung. Damit der Thermostatkopf am Heizkörper optimal funktioniert, sollte er luftumflutet und nicht durch schwere Vorhänge oder Möbel abgedeckt sein. „Gluckern und Fließgeräusche können der trauten Zweisamkeit den letzten Nerv rauben, denken Sie daher vorher an das Entlüften der Heizkörper“, sagt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen. 

Soll der Funke in der zündenden Beziehung eher vor einem prasselnden Kaminfeuer überspringen, dann hat Inse Ewen auch hier Tipps: „Kaminöfen sollten sicher betrieben werden. Dazu gehört auch die Verwendung von gut abgelagertem, trockenem Holz. Abfälle oder Holzpaletten haben im Ofen auf gar keinen Fall etwas zu suchen und die Verbrennung ist verboten.“

Auch der Kerzenschein will wohlüberlegt sein. Bei Verbrennungsprozessen im Kamin und durch Kerzen sollte für ausreichenden Luftaustausch gesorgt werden. 

Online-Vortrag „Energie sparen“

Wer zur Vorbereitung zum romantischsten Tages des Jahres noch ein paar Energiespartipps braucht, kann sich zum Online-Vortrag „Energie sparen“ am 13.2.2023 um 16:00 Uhr unter www.vz-hb.de/Veranstaltungen anmelden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

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