Budget- und Energierechtsberatung enden zum 31. Dezember 2023

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet seit dem Sommer zwei neue Beratungen an: Die Budgetberatung, die beim persönlichen Kassensturz hilft, sowie die Energierechtsberatung, die bei Problemen mit Schlussrechnungen und beim Anbieterwechsel unterstützt. Beide Angebote müssen zum 31.12.2023 enden.
Hand tippt auf Taschenrechner, im Hintergrund Kleingeld und Zettel
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Mit der kostenfreien Budgetberatung hilft die Verbraucherzentrale Bremen seit Juli 2023 Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei, einen Überblick über ihr Haushaltsbudget zu erhalten und sie in finanziell schweren Zeiten zu unterstützen. Die Beratung verfolgt dabei den Ansatz, dass die Menschen ohne Verzicht mehr Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben und einen Notgroschen ansparen können. In der Budgetberatung wird individuell auf den Bedarf der Verbraucherin und des Verbrauchers eingegangen, um schnell Hilfestellung geben zu können. Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen Unterstützung, um zum Beispiel bei Energieschulden die laufenden Abschlagszahlungen langfristig sicher zu stellen.

Die Energierechtsberatung startete Anfang Juli 2023 in der Verbraucherzentrale Bremen und hilft weiter, wenn Kundinnen und Kunden von ihrem Energieanbieter eine Preiserhöhung erhalten haben, wenn die Schlussrechnung unstimmig ist, Lieferanten insolvent gehen oder Verbraucherinnen und Verbraucher in der Ersatzversorgung landen.

Beide Angebote sind Teil der Mitte April 2023 vom Bremer Senat freigegeben Informationskampagne zum „Umgang mit den Folgen des Ukraine-Krieges – Gasmangellage, Energiepreiskrise etc.“, aus dem Nachtragshaushalt finanziert und bis Ende 2023 befristet.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2024 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen. Bis dahin befindet sich Bremen in einer haushaltslosen Zeit und die öffentliche Verwaltung darf ausschließlich die notwendigen Ausgaben tätigen. Neue Projekte zu finanzieren oder bestehende Projekte aufzustocken, ist in der haushaltslosen Zeit nicht möglich. Davon betroffen sind auch die Energierechtsberatung und die Budgetberatung.

Verbraucherzentrale braucht Planungssicherheit

Fast die Hälfte der Verbraucherinnen und Verbraucher (48 Prozent) erwartet, dass sich ihre Situation in den nächsten zehn Jahren verschlechtert. Das zeigt eine forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger scheinen berechtigt: Die Strom- und Gaspreisbremsen enden am 31.12.2023, die Umsatzsteuersenkung auf Gas endet voraussichtlich am 29.02.2024. "Die Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher werden steigen und die Hilfe und Beratung der Verbraucherzentrale Bremen ist gefragter denn je. Angesichts der Inflation und der Energiepreiskrise sind die beiden Beratungsangebote in diesen Zeiten extrem wichtig”, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. “Nach aktuellem Stand muss die Verbraucherzentrale die Angebote jedoch zum Jahreswechsel beenden”, bedauert Annabel Oelmann. 

Noch Termine im Dezember möglich

Sind im Haushalt für das Jahr 2024 wiederum Gelder vorgesehen und die Verbraucherzentrale erhält Mitte des kommenden Jahres einen Zuwendungsbescheid, um diese beiden Beratungen fortzuführen, müssen sämtliche Ausschreibungen erneut durchgeführt werden: Personal muss gefunden, die Angebote müssen erneut beworben werden. “Gerade jetzt ist Kontinuität und Planungssicherheit wichtig – sowohl für die Verbraucherzentrale als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich auf diese Angebote verlassen”, sagt Annabel Oelmann. 

Wer Fragen im Bereich Energierecht hat oder aber den Kassensturz bei der Budgetberatung in Anspruch nehmen möchte, kann die beiden Angebote noch im Dezember nutzen. Terminvereinbarungen sind unter www.verbraucherzentrale-bremen.de sowie unter 0421 160 777 möglich. 

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