Verbraucherzentrale erweitert Online-Tool für Urlaubs-Rechte

Pressemitteilung vom
Die Sommerferien sind überall in Deutschland vorbei – doch nicht alle sind nur mit schönen Erinnerungen zurückgekehrt. Gesperrte Pools, ausgefallene Ausflüge oder mangelhafte Verpflegung haben so manchen Urlaubsspaß getrübt. Mit unserem Online-Tool prüfen Sie Ihre Ansprüche.
Laptop Reisebuchung
Mit unserem kostenlosen Online-Tool prüfen Sie schnell und einfach, ob Sie Entschädigungsansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben.

Ärger im Urlaub gehabt? Verbraucherinnen und Verbraucher müssen den Reiseveranstaltern das nicht durchgehen lassen: Wer eine Pauschalreise gebucht hatte, kann in vielen Fällen Ersatz oder Entschädigung verlangen. Mit dem Pauschalreisecheck der Verbraucherzentralen lassen sich diese Forderungen einfach und unkompliziert geltend machen. Jetzt Ansprüche prüfen – schnell, kostenlos, online!

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Mit dem kostenlosen Online-Tool können Urlauberinnen und Urlauber in wenigen Schritten prüfen, ob sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter haben. Das Tool liefert nicht nur eine rechtliche Ersteinschätzung, sondern erstellt auch passgenaue Musterschreiben, mit denen Forderungen direkt und verbindlich geltend gemacht werden können. Seit dem jüngsten Update ist das Tool in der Lage, Ansprüche nach der Rückkehr von einer Reise zu prüfen. Zuvor war nur eine Prüfung vor der Abreise möglich. 

„Viele Verbraucherinnen und Verbraucher melden berechtigte Ansprüche nicht an, weil sie den Aufwand oder die Unsicherheit scheuen. Der Pauschalreisecheck macht es einfach, schnell und rechtssicher zu handeln“, erklärt Parsya Baschiri, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Bremen. 

Das Angebot ist kostenlos und jederzeit online unter www.verbraucherzentrale.de/pauschalreisecheck verfügbar. Auch wenn der Pauschalreisecheck den Ärger im Urlaub nicht ungeschehen macht, hilft er doch bei der schnellen und einfachen Klärung, ob Sie zumindest einen Teil Ihrer Kosten erstattet bekommen können. Der Pauschalreisecheck wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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