Auslandsaufenthalt richtig planen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale bietet eine Checkliste für junge Leute.
umzugskartons_umzug
  •  Für junge Menschen, die planen ins Ausland zu gehen, ist die Organisation des Umzugs eine große Herausforderung.
  • Die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen hilft, schnell und unkompliziert eine individuelle To-do-Liste zusammenzustellen.
  • Das Online-Angebot beinhaltet neben rechtlichen Hinweisen rund um Wohnungsmiete, Verträge und Finanzen auch viele praktische Tipps, die den Umzug erleichtern.
Off

Viele junge Menschen in Deutschland entscheiden sich für einen Auslandsaufenthalt, um neue Kulturen kennen zu lernen, Sprachkenntnisse zu vertiefen oder spannende Erfahrungen zu sammeln. Wer länger als wenige Urlaubswochen im Ausland bleiben will, arbeiten oder studieren möchte, muss diesen Umzug gut organisieren. Aber was muss ich beachten, wenn ich ins Ausland ziehe? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Dokumente und Versicherungen benötige ich? Was passiert mit meinen laufenden Verträgen in Deutschland während dieser Zeit? Und wie organisiere ich meine Finanzen vor und während meines Auslandsaufenthalts?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen bietet die interaktive Um-zugs-Checkliste der Verbraucherzentralen. Mit ihrer Hilfe kann man sich schnell einen umfassenden Überblick über die notwendigen To-dos verschaffen, um nichts Wichtiges zu vergessen. Das kostenlose Online-Angebot gibt rechtliche Informationen und hilft dabei, Sparmöglichkeiten zu finden und Kostenfallen zu vermeiden. Die Umzugs-Checkliste deckt alle wichtigen Themenbereiche rund um Miete, Geld, Verträge, Gesundheit und Behörden ab.

Die kostenlose Umzugs-Checkliste ist zu finden unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/umzugscheckliste-was-ist-beim-auszug-in-eine-neue-wohnung-zu-beachten-74337

 

Fokuswoche Ziele - Neue Wege. Nach der Schule.

Vom 13. bis 17. Mai findet die bundesweite „Fokuswoche Ziele. Neue Wege. Nach der Schule.“ statt. In dieser Woche informiert die Verbraucherzentrale junge Menschen zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Ins Ausland gehen“, „Studienfinanzierung“, „Versicherungen“, „Auslandspraktikum“ und „Freiwilligendienst“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start ihre Zukunft.

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung sind zu finden unter https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/fokuswoche-ziele-nach-der-schule-jetzt-zu-onlinevortraegen-anmelden-83437

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

FOEHI

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH: Das steckt hinter dem Fall

Auf service-rundfunkbeitrag.de konnten Verbraucher:innen ein Online-Formular zum Rundfunkbeitrag nutzen - gegen Geld, worauf nicht deutlich hingewiesen wurde. Betroffene können sich für die Sammelklage gegen die verantwortliche Firma SSS-Software Special Service GmbH anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen waren zehntausende Verbraucher:innen. Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird hat der Bundesgerichtshof haben.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.