Internetkriminalität: Hilfe für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Wer es im Internet mit Betrügern zu tun bekommt, braucht schnelle Hilfe. Diese bietet das kostenfreie Angebot der Verbraucherzentralen auf www.verbraucherzentrale.de/internetkriminalitaet-notfallcheck
Schmuckbild: Internetkriminalität
Off

Von Fakeshops, unseriösen Online-Shops über Abzocke auf Zweitmarkt-Plattformen bis hin zur Drohung, um Geld zu erpressen - der neue Notfall-Check der Verbraucherzentralen deckt zahlreiche Formen der Internetkriminalität ab und beantwortet die zentrale Frage, die sich Betroffene im Ernstfall stellen: Was soll ich jetzt machen? „In solchen Situationen einen klaren Kopf zu bewahren, ist meist nicht einfach. Genau hier setzt unser Tool auf www.verbraucherzentrale.de/internetkriminalitaet-notfallcheck an - es hilft, die Situation einzuordnen und die richtigen Schritte einzuleiten", sagt Parsya Baschiri, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. 

Schnelle Hilfe wichtiger denn je 

„Wir beobachten, dass Betrugsversuche immer schwerer zu durchschauen sind", sagt Baschiri. „Verbraucherinnen und Verbraucher werden beispielsweise beim Online-Shopping weg von der Zweitmarkt-Plattform auf eine täuschend echt nachgebaute Seite geleitet. Geben sie dort ihre Zahlungsdaten ein, verlieren sie oft viel Geld." Wer vermutet, Opfer solch einer Masche zu sein, erhält mit dem kostenfreien Notfall-Check schnell Unterstützung: „Ratsuchende beantworten einige Fragen zu ihrem konkreten Problem und bekommen dann sofort eine Einordung sowie einen Handlungsleitfaden", erklärt Baschiri. Dieser empfiehlt je nach Fall, sich umgehend an die eigene Bank zu wenden und zu versuchen, die Buchungen zu stoppen. Außerdem sollte Strafanzeige erstattet und der Account bei der betroffenen Plattform gemeldet werden. Die passenden Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Plattform oder des jeweiligen Anbieters gibt der Notfall-Check ebenfalls an. „Das spart oft wertvolle Zeit, denn häufig sind die nötigen Kontaktdaten nur schwer zu finden", betont der Experte. Zusätzlich liefert das Tool Tipps, wie sich Betrugsmaschen künftig erkennen und vermeiden lassen. 

Der kostenfreie Notfall-Check Internetkriminalität liefert Infos zum Schutz vor Internet Betrug auf www.verbraucherzentrale.de/internetkriminalitaet-notfallcheck 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

FOEHI

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.