Viele Betriebe setzen Regelungen nicht um
Täglich fallen in Deutschland rund 770 Tonnen Einwegverpackungsmüll an. Ein Großteil davon stammt aus Take-away-Angeboten in der Gastronomie. Um dem entgegenzuwirken, sind Betriebe seit dem 1. Januar 2023 gesetzlich verpflichtet, ihrer Kundschaft auch Mehrwegbehälter anzubieten. Große Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten und über 80 Quadratmetern Verkaufsfläche müssen entsprechende Behälter bereithalten. Kleinere Betriebe sind zwar von dieser Pflicht befreit, müssen jedoch mitgebrachte Dosen ihrer Kundschaft befüllen. Alle gastronomischen Betriebe müssen deutlich darauf hinweisen, dass es ein Mehrwegangebot gibt. Dafür können sie zum Beispiel Schilder mit den Texten „Wir füllen auch eigene Mehrwegbehälter“ oder „Essen und Getränke gibt es in Mehrwegverpackungen“ aufstellen.
Der Marktcheck
Die Verbraucherzentrale Bremen überprüfte im August 2025 bereits zum zweiten Mal Betriebe in der Bremer Innenstadt auf die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht. Die untersuchten Gastronomiebetriebe waren dieselben wie im letzten Marktcheck 2023. So ließ sich die Umsetzung der Angebots- und Kennzeichnungspflicht direkt vergleichen. Drei der Gastronomien stellten ihr Geschäft in der Zwischenzeit zwischen den Marktchecks ein. Bei den verbleibenden 20 wurde mit dem Blick normaler Kundschaft geprüft, ob auf Mehrweg hingewiesen wird und ob Mehrwegbehältnisse tatsächlich erhältlich sind. Diese Herangehensweise wurde gewählt, weil beim Essengehen oftmals nicht ersichtlich ist, ob vor Ort die Regeln für große oder für kleinere Betriebe gelten.
Unser Marktcheck ergab, dass acht der 20 Betriebe Mehrweg anboten. In drei der Fälle fehlte allerdings jeder Hinweis und die Nutzung war teils umständlich. Damit erfüllten nur 25 % der untersuchten Betriebe die gesetzlichen Vorgaben. Die Situation bleibt unübersichtlich und wenig verbraucherfreundlich.
Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht: fehlende Transparenz
Der Marktcheck offenbarte deutliche Unterschiede. Während vereinzelt Betriebe eigene Mehrwegsysteme eingeführt hatten und damit sogar erfolgreich warben, scheiterte die Umsetzung in anderen Fällen in der Praxis: Mehrwegbehälter waren trotz Werbung nicht verfügbar, die Rückgabe funktionierte nicht oder das Personal war nicht informiert.
In zwölf Betrieben war Mehrweg gar kein Thema. Teilweise wussten Angestellte nicht, dass ihr Betrieb als Anbieter in einer Mehrweg-App gelistet war, in der Gastronomiebetriebe aufgelistet werden, in denen die Mehrweg-Nutzung möglich sein soll.
Das Befüllen von mitgebrachten Behältern war – mit einer Ausnahme – in allen besuchten Betrieben möglich. Doch die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich über vorhandene Mehrwegangebote zu informieren, wurde häufig missachtet. Nur fünf von 20 Betrieben setzten die Vorgaben konsequent um. „Die Betriebe verfehlen einen wichtigen Kern der Mehrwegpflicht“, kritisiert Katja Quantius, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen, und fährt fort: „Die fehlende Sichtbarkeit vor Ort erschwert unnötigerweise die Nutzung von Mehrwegbehältern.“
Mehrweg mit Hindernissen
Auch bei den Betrieben, die Mehrweg anboten, blieb der Weg zur nachhaltigen Lösung kompliziert. Pfandgebühren von bis zu 8 Euro, ausschließlich app-basierte Systeme oder fehlende Hinweise auf die Mehrwegalternativen führen im Alltag zu Verwirrung und reduzieren die Nachfrage. Gleichzeitig berichteten Gastronominnen und Gastronomen, dass die Nachfrage nach Mehrweg gering sei und die Kundschaft lieber auf Einweg zurückgreife.
Fazit: Kaum Fortschritt seit 2023
Zwei Jahre nach Einführung der Mehrwegangebotspflicht bleibt die Realität in Bremen hinter den Erwartungen zurück. „Theoretisch ist Mehrweg in acht von 20 Gastronomien vorhanden, praktisch jedoch oft nicht nutzbar. Damit wird das Ziel des Gesetzes, Einwegmüll wirksam zu reduzieren, auch nach zwei Jahren immer noch klar verfehlt“, sagt Quantius. Es braucht daher mehr Kontrollen durch die bremische Verwaltung, um dieses Gesetz – das es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern soll, eine nachhaltigere Wahl zu treffen – umzusetzen.
Damit Mehrweg funktionieren kann, muss das System verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Nur durch strikte Maßnahmen kann das Gesetz seine Wirkung entfalten und das Müllaufkommen nachhaltig reduziert werden. „Mehrweg darf nicht die Ausnahme bleiben, sondern muss selbstverständlich werden“, betont die Ernährungsexpertin. „Sonst bleibt Mehrweg-to-go ein Mehrweg-nice-to-have.“
Gefördert von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.