Die Verbraucherzentrale Bremen hat in einem Marktcheck erneut verschiedene Schokoladen-Adventskalender im Handel untersucht. Im Fokus standen der Alkoholgehalt, die Sichtbarkeit entsprechender Hinweise auf der Verpackung sowie die Frage, ob das Design der Kalender Kinder anspricht.
Adventskalender im Test
Die Verbraucherzentrale Bremen hat 80 Adventskalender verschiedener Hersteller untersucht. Mit dem Ergebnis: 37 enthalten Alkohol, 43 sind alkoholfrei. Von den 37 alkoholhaltigen Adventskalendern weisen lediglich acht auf der Vorderseite auf den Alkoholgehalt hin. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt: Enthält ein Lebensmittel Alkohol, muss dieser in der Zutatenliste angegeben werden – mehr ist rechtlich nicht vorgeschrieben. Ein zusätzlicher Warnhinweis auf der Vorderseite ist nicht verpflichtend.
„Viele Eltern gehen jedoch davon aus, dass Schokoladenkalender mit verspieltem und kindergerechtem Design immer alkoholfrei sind. Das ist ein Irrtum“, warnt Helena Nareyka, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. „Weil es keinen Pflicht-Hinweis auf der Vorderseite gibt, stehen entsprechende Angaben häufig nur klein in der Zutatenliste auf der Rückseite und werden deshalb leicht übersehen.“
Rund ein Viertel der alkoholhaltigen Kalender nutzt kindliche Motive
Neun der untersuchten Produkte mit Alkohol sprechen Kinder direkt an, etwa durch bunte, verspielte Motive mit Weihnachtsmann, Spielzeug oder Schneelandschaften. Besonders problematisch: Keiner dieser neun Kalender weist den Alkoholgehalt auf der Vorderseite aus. Die wenigen Adventskalender, die einen solchen Hinweis gut sichtbar auf der Vorderseite platzieren, richten sich in ihrer Gestaltung eher an Erwachsene.
„Solche Motive sind besonders kritisch. Wenn Kinder durch die Gestaltung angesprochen werden, sollte klar und deutlich auf Alkohol hingewiesen werden“, fordert Nareyka. Denn „schon geringe Mengen Alkohol wirken auf ihren Körper deutlich stärker als bei Erwachsenen, da sie ein geringeres Körpergewicht und eine noch nicht vollständig entwickelte Leber haben.“
Der Konsum von Alkohol kann bei Kindern zu Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Bewusstseinsstörungen und im schlimmsten Fall zu einer Alkoholvergiftung führen. Darüber hinaus kann regelmäßiger Kontakt mit alkoholhaltigen Süßwaren Kinder gegenüber Alkohol desensibilisieren und die Hemmschwelle für den späteren Alkoholkonsum senken. Das macht eine klare Kennzeichnung und eindeutig unterscheidbare Gestaltung alkoholhaltiger Produkte umso wichtiger.
Unklare Kennzeichnung: Fehlende Warnhinweise auf Adventskalendern
Besonders problematisch: Eine einheitliche Deklaration gibt es nicht. Selbst Hersteller mehrerer Kalender handhaben die Kennzeichnung unterschiedlich, so ist mal ein Sticker auf der Vorderseite angebracht, mal nicht. Bei zwölf Kalendern ist nur in der Zutatenliste ersichtlich, dass Alkohol enthalten ist. Siebzehn kennzeichnen ihn auf der Rückseite, beispielsweise in der Übersicht der enthaltenen Pralinen. Hierbei werden teilweise nur die Namen der alkoholischen Getränke benannt, was die Wahrnehmbarkeit weiter verschlechtert. Denn nicht jedem sind alle Likörnamen wie Crème de Cassis bekannt. Das Fehlen einer einheitlichen gesetzlichen Kennzeichnung führt also zu einer uneinheitlichen und unübersichtlichen Produktgestaltung.
Hinweise vor allem bei alkoholfreien Produkten
Von den 43 alkoholfreien Adventskalendern werben 18 aktiv mit dieser Information, zwölf davon auf der Vorderseite. Auch hier ist die Kennzeichnung innerhalb einer Marke nicht immer einheitlich. Im Vergleich wird „ohne Alkohol“ damit deutlich häufiger gekennzeichnet als „mit Alkohol“. Am deutlichsten fallen Aufkleber oder ähnliches auf der Vorderseite auf, die sich klar vom restlichen Produktdesign abheben. Davon wurden bei den alkoholfreien Varianten drei und bei den Kalendern mit Alkohol zwei dieser sehr auffälligen Hinweise erfasst. Die Mehrheit der Hersteller integriert den vorderseitigen Hinweis stattdessen ins Verpackungsdesign, meist in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen. Ebenfalls gut ins Auge fallen Adventskalender, auf deren Vorderseite die enthaltenen alkoholischen Getränke prominent abgebildet sind. Drei solcher Fälle wurden in unserer Stichprobe erhoben.
Kaum Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr
„Die Verbraucherzentrale schaut sich nun seit mehreren Jahren die Kennzeichnung von Alkohol in Adventskalender an – verbessert hat sich eigentlich nichts“, kritisiert die Bremer Ernährungsexpertin. „Wir fordern die Hersteller auf, Adventskalender mit Alkohol freiwillig und deutlich auf der Vorderseite der Umverpackung zu kennzeichnen.“
Tipps für den Einkauf
- Bei Adventskalendern immer die Zutatenliste lesen.
- Auf Begriffe wie „Likör“, „Marc de Champagne“ oder „Crème de Cassis“ achten.
- Nach Hinweisen wie „ohne Alkohol“ oder „alkoholfrei“ Ausschau halten.
- Produkte mit klarer Kennzeichnung bevorzugen.
- Adventskalender selbst machen: Das schützt Kinder, Schwangere und Menschen, die aus anderen Gründen auf Alkohol verzichten, vor bösen Überraschungen und vermindert den Marketingeffekt und die Markenbindung.
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