BGH erlaubt längere Datenspeicherung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. Dezember 2025 entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien Daten über Zahlungsstörungen nicht unmittelbar nach dem Ausgleich der Forderungen löschen müssen. In öffentlichen Registern gilt eine strengere Praxis, bei der Eintragungen nach vollständiger Zahlung sofort gelöscht werden. Im konkreten Urteil (BGH, Urt., 18.12.2025, I ZR 97/25) geht es um die SCHUFA Holding AG, die Daten zu erledigten Forderungen auch mehrere Jahre nach ihrer Begleichung speichert und in ihr Rating, den sogenannten Score-Wert, einfließen lässt. Laut dem Urteil dürfen diese Daten grundsätzlich bis zu drei Jahre verwendet werden. Für Sie als Verbraucherin oder Verbraucher bedeutet das: Selbst, wenn Sie alle Schulden aus der Vergangenheit begleichen, können Sie als kreditunwürdig gelten und dadurch Schwierigkeiten beim Abschluss neuer Verträge bekommen. Das kann etwa die Wohnungssuche, Mobilverträge oder Kredite betreffen.
Erhebliche Nachteile durch lange Speicherung
„Das Urteil des BGH ist ein Rückschlag für Verbraucherinnen und Verbraucher“, stellt Parsya Baschiri, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen, fest, und betont: „Es kann nicht sein, dass die Begleichung aller Forderungen keinen positiven Einfluss auf die Bewertung durch Auskunfteien wie der SCHUFA hat.“
Gefördert durch:
