Beginn des Studiums – wichtige Versicherungen im Blick

Pressemitteilung vom
Wenn für junge Menschen nach der Schule ein neuer Lebensabschnitt beginnt, ist es erforderlich, den Versicherungsschutz anzupassen. Versicherungen sind zwar kein beliebtes Thema bei jungen Menschen, trotzdem lohnt es sich, wenn Eltern mit ihren erwachsenen Kindern den Versicherungsschutz checken.
Studierende laufen auf Uni Campus
Ein guter Versicherungsschutz ist wichtig für ein unbeschwertes Studium.
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Welche Pflichtversicherungen brauche ich zu Beginn des Studiums?

„Auszubildende, zu denen auch Studierende zählen, sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und können bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern beitragsfrei mitversichert werden“, erklärt Roland Stecher, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Liegt bei einem Nebenjob das monatliche Einkommen höher als 535 Euro (bei einem Minijob 556 Euro), endet die Familienversicherung. In diesem Fall ist es erforderlich, sich zum gesetzlich festgelegten Beitrag für Studierende selbst zu versichern. Gleiches gilt auch für die Ausübung eines Werkstudentenjobs. „Bei Auslandsaufenthalten ist eine Auslandsreisekrankenversicherung enorm wichtig, um hohe Kosten im Falle einer Krankheit zu vermeiden“, erläutert der Experte. Bei manchen Tarifen sind Studierende nicht über eine bestehende Familienauslandsversicherung mitversichert, z. B. bei Änderung des Erstwohnsitzes. In einem solchen Fall ist eine eigene Versicherung erforderlich.

Weitere Krankenzusatzversicherungen sollten aus Kostengründen gründlich überlegt sein. Auch wenn die Beiträge bei jungen Menschen noch gering sind, belasten sie doch das monatliche Budget.

Welche Versicherung benötige ich noch?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Jeder Mensch haftet mit allem, was er hat und zukünftig erwirtschaftet, für Schäden, die er anderen zufügt. Wenn Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium. Mit Ende des Studiums oder dem Abschluss einer Ausbildung ist dann ein eigener Vertrag ein Muss.

Jetzt schon an die Absicherung der Arbeitskraft denken?

Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Daher ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich dringend zu empfehlen. Zu Studium und Berufsbeginn stehen junge Leute bei Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Sie haben in der Regel die Einstiegsvoraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt. Dafür müssen in den letzten fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein. Doch selbst wenn später ein Anspruch besteht, reichen die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oft bei weitem nicht aus.

Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge. Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle, ob und zu welchen Konditionen der oder die Antragstellende einen Vertrag abschließen kann. Daher ist es ratsam, sich spätestens mit Eintritt in das Arbeitsleben über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu informieren.

Welche Versicherung ist weniger sinnvoll?

Bestehen in der Familie Unfallversicherungen, können Vertragsinhalte auf die Lebenssituation im Studium oder am Berufsanfang angepasst werden. Dieser Umfang ist jedoch nicht mit dem einer wesentlich umfassenderen Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar. Manche Versicherungen sind hingegen überflüssig und bei einem kleinen Budget nicht empfehlenswert; beispielsweise eine Hausratsversicherung für die erste eigene Wohnung. Je nach Versicherungsbedingungen können auswärts wohnende Studierende günstig über die elterliche Versicherung gegen Einbruch und weitere Gefahren abgesichert werden. Auch die Versicherung des Handys ist oft sehr teuer und die Absicherung mit einer solchen Versicherung im Schadensfall in vielen Fällen unzureichend, insbesondere bei Diebstahl. Beratung

Wer Fragen zum Versicherungsschutz hat, kann sich an die Verbraucherzentrale Bremen wenden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter verbraucherzentrale-bremen.de oder +49 421 160 77-7.

Für kurze Nachfragen stehen unsere Expertinnen und Experten darüber hinaus mit einer Informationshotline jeweils donnerstags von 9:00–11:00 Uhr unter +49 421 160 77-81 zur Verfügung.

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