Strom- und Gaspreise steigen ab Januar – Zählerablesung spart bares Geld

Pressemitteilung vom
Alles wird immer teurer. Vor allem die Energiepreise sind davon nicht ausgenommen. Im Land Bremen erhöhen sie sich um teilweise mehr als 60 Prozent. „Selbst bei einem sehr sparsamen Stromverbrauch kann das im Jahr schon 300 € bedeuten“, betont Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen.
Zähler ablesen, Verbraucherzentrale Bremen
Zähler ablesen um Schätzungen zu vermeiden
  • Die Strom- und Gaspreise werden in Bremen und Bremerhaven ab dem 01.01.2024 erhöht
  • Wichtig: Unbedingt am 31.12. den Zählerstand ablesen und dem Energieversorger übermitteln
Off

Da der Energieversorger den Zählerstand vom 31.12. nicht automatisch kennt, würde er den Verbrauch schätzen. Besser ist es, den genauen Zählerstand mitzuteilen. Der Energieversorger kommt im Normalfall einmal im Jahr zur Ablesung vorbei oder fordert den Zählerstand an, um den tatsächlichen Verbrauch auszurechnen und die Jahresabrechnung zu erstellen. Entweder ergibt sich dabei eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Je nachdem, ob mehr oder weniger verbraucht worden ist, als die Summe der monatlichen Abschläge.

Schätzungen sollten vermieden werden

Ab dem 01.01.2024 erhöhen sich sowohl die Strom- als auch die Gaspreise. Das bedeutet, dass eine Kilowattstunde Strom, bzw. Gas, ab Anfang des Jahres mehr kostet. "Zeigt der Zähler am 31.12. zum Beispiel 1300 Kilowattstunden an, muss für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde mehr gezahlt werden", so Inse Ewen.
Doch woher weiß der Energieversorger, welcher Zählerstand Ende des Jahres vorliegt?
Sofern kein Mitarbeiter des Energieversorgers bei Ihnen zur Ablesung vorbeikommt, wird der aktuelle Zählerstand auf Grundlage des Verbrauches vom Vorjahr geschätzt.

Zählerstand ablesen ist kein Hexenwerk

Die meisten Energieversorger bieten den Service an, dass der aktuelle Zählerstand direkt im Online-Portal eingetragen werden kann. Mit einem Login kann auf der Website ein Bereich geöffnet werden, in dem alle Zähler zu sehen sind und die Zählerstände aktualisiert werden können. Ist dies nicht möglich, kann bei der Kundenhotline angerufen werden und dort mit der passenden Zählernummer bzw. Kundennummer der aktuelle Stand durchgegeben werden.

KLEINE MAßNAHME, GROßE WIRKUNG
Durch das Ablesen des Zählerstandes am 31.12. kann mit wenig Aufwand bares Geld gespart werden. „Wir empfehlen jedem Haushalt am Ende des Jahres den Zählerstand abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen. So kann nicht nur mit einem guten Gefühl in das neue Jahr gestartet, sondern auch die böse Überraschung am Ende des Jahres vermieden werden“, so Inse Ewen.

Für weiterführende Informationen bietet die Verbraucherzentrale Bremen verschiedene Veranstaltungen an. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.verbraucherzentrale-bremen.de. Unter dem Reiter Veranstaltungen finden Siespannende Vorträge zu den verschiedensten Themen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.