Bei der Verbraucherzentrale Bremen blieb die Fallzahl annähernd gleich, der jeweilige Beratungsaufwand ist jedoch angestiegen. Insgesamt liegen sowohl die Zahl der Beratungen als auch die der Sperrvorgänge etwa auf dem Niveau aus der Zeit vor der Corona- und der Energiekrise.
Die Gesamtzahl der Strom-, Gas- und Wassersperren durch swb im Land Bremen beläuft sich für 2025 auf 2.337 (Vorjahr 1.521). Damit stieg die Zahl der Sperren im Vergleich zum Vorjahr um 816 Vorgänge. In Bremen fanden 1.796 (Vorjahr 1.202) Sperren, in Bremerhaven 541 (Vorjahr 319) statt.

* Jahrgang mit Corona- oder Energiekrisen bedingten Auswirkungen
„Wie im letzten Jahr prognostiziert, sind die Energie- und Wassersperren im Land Bremen 2025 wieder angestiegen. Jedoch ist der Anstieg geringer ausgefallen als wir es erwartet haben. Das bedeutet, dass die Entwicklung durch die gemeinsamen Anstrengungen des runden Tisches verlangsamt werden konnte. Für das Jahr 2026 rechnen wir mit einer Zunahme der Fälle. Dieser Entwicklung wollen wir in gemeinschaftlicher Anstrengung begegnen“, sagt Helmer Janßen, Bereichsleiter Vertrieb bei swb.
Hinweise auf Hilfsangebote werden in den swb-Mahnschreiben künftig noch deutlicher hervorgehoben. Voraussichtlich ab Mitte April können die Inhalte der Anschreiben über einen QR-Code in verschiedenen Sprachen geöffnet werden. Darüber hinaus wird im laufenden Jahr daran gearbeitet, die Hilfsangebote noch bekannter zu machen. Die Zielgruppe sind auch Personen im Umfeld von Haushalten, die Hilfe brauchen, denn sehr häufig hilft ein kleinerer Anstoß von außen, um aktiv zu werden. Geplant sind unter anderem die Überarbeitung der etablierten Website sos-stromsperre.de und eines kleinen Flyers sowie der Einstieg in die Nutzung von Social Media durch die Beteiligten des Runden Tisches.
Die Energiebudgetberatung frühzeitig nutzen
Wenn die Begleichung von Gas-, Strom- und Wasserrechnungen ein Problem darstellt, können Verbraucherinnen und Verbraucher die kostenlose Energiebudgetberatung der Verbraucherzentrale Bremen nutzen. Hier erhalten Menschen individuelle Unterstützung, wenn sie in Zahlungsverzug sind oder von Energiesperren bedroht sind.
2025 nahmen insgesamt 324 Personen die Beratung in Anspruch. Davon fanden 229 in Bremen und 95 in Bremerhaven statt.

Insgesamt waren mehr als 1.600 Verhandlungskontakte notwendig, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Bewältigung ihrer Energieschulden zur Seite zu stehen. Ein individueller Fall erforderte im Schnitt mehr als fünf Beratungstermine.

Noch stärker als bei den Beratungszahlen wird das Ausmaß des Problems anhand der individuellen Forderungshöhe deutlich. In Bremerhaven sind die durchschnittlichen Energieschulden von gut 2.250 € im Jahr 2024 auf knapp 1.850 € gesunken. Im Gegensatz dazu stieg der Betrag im Stadtgebiet Bremen von rund 2.400 € auf beinahe 3.500 €. Der Durchschnitt im Land Bremen beläuft sich auf fast 3.000 €, kommend von mehr als 2.300 € im Vorjahr.
Energieschulden der Haushalte übersteigen deren finanzielle Möglichkeiten
„Die Fälle von Energiearmut werden komplexer und die Beratungsintensität im Einzelfall nimmt zu”, konstatiert Marcus Wewer, Vorstand der Verbraucherzentrale Bremen. „Dramatisch ist das Ausmaß der Energieschulden der Verbraucherinnen und Verbraucher, die in unsere Beratung kommen. Der Durchschnittsbetrag in der Stadt Bremen von 3.500 € ist zu hoch, als dass Betroffene ihn begleichen könnten. In der Regel wird bei einer Verschuldung auch der Abschlag angehoben. In Kombination sind die verschuldeten Haushalte finanziell überfordert. Durch diese Konstellation ist es absehbar, dass Abwendungsvereinbarungen mit swb platzen und es dann zu einer Energiesperre kommt.“ Als Abwendungsvereinbarung wird ein Ratenplan mit swb bezeichnet, der über maximal 24 Monate läuft.
Erweiterte Regelungen zur Vermeidung von Energiesperren: Prävention statt Reaktion
Ein neuer Paragraf (§ 41g Energiewirtschaftsgesetz) soll Haushalte besser vor Energiesperren schützen, wenn sie sich in finanziellen Notlagen befinden. Ziel der neuen Regelung ist es, Sozialhilfeträger frühzeitiger als bisher einzubeziehen, um Unterstützungsmöglichkeiten prüfen zu können, bevor es zu Energie- oder Wassersperren kommt. Der neue Prozess stärkt den präventiven Ansatz im Umgang mit Energieschulden.
Weiterhin gelten zudem vor der Ausführung einer Sperre gesetzlich festgelegte Fristen, innerhalb derer Kundinnen und Kunden noch reagieren und offene Forderungen begleichen können. Nach einer Zahlungserinnerung erhalten Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung bei fortgesetzten Zahlungsrückständen die Androhung der möglichen Versorgungssperre. Künftig erhalten sie mit der Sperrandrohung auch ein Formular, mit dem sie zustimmen können, dass ihr Energieversorger das zuständige Sozialamt über die drohende Sperre informiert.
Erteilt der Kunde die Einwilligung, ist der Energieversorger verpflichtet, den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger zu informieren. Dieser kann umgehend prüfen, ob beispielsweise staatliche Transferleistungen oder eine Übernahme von Energieschulden möglich sind. Dadurch soll verhindert werden, dass für Haushalte eine akute Versorgungslücke entsteht. Durch die frühzeitige Einbindung sozialer Hilfestrukturen sollen Haushalte besser erreicht und Energiesperren nach Möglichkeit vermieden werden. Die neue Regelung ist Teil der Weiterentwicklung des Energierechts in Deutschland und soll dazu beitragen, soziale Härten zu reduzieren und gleichzeitig transparente Abläufe für Energieversorger und Verbraucher zu schaffen.
Über den Runden Tisch „Energie- und Wassersperren vermeiden“
Ein Netzwerk aus derzeit 17 Vertreterinnen und Vertretern öffentlicher Stellen, von Beratungseinrichtungen und von swb setzt sich gemeinsam dafür ein, betroffene Bürgerinnen und Bürgern in Bremen und Bremerhaven schnell und unkompliziert bei angekündigten Energiesperren zu unterstützen. Sie können auf einen Mix aus verschiedenen Präventionsmaßnahmen zurückgreifen. Eine Maßnahme ist die seit 2015 laufende Informationskampagne „Zappenduster“, die via Website und Flyer in verschiedenen Sprachen über Hilfsangebote bei Energieschulden und drohenden Sperren informiert.
Die Partnerinnen und Partner am Runden Tisch
Der Runde Tisch „Energie- und Wassersperren im Land Bremen vermeiden“ ist eine Initiative von swb. Am Runden Tisch und in dessen Arbeitsgruppen sind aktiv:
- Aktionsbündnis Menschenrecht auf Wohnen
- Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger e.V. (agab)
- Amt für Soziale Dienste Bremen
- BEKS EnergieEffizienz GmbH
- Betreuungsverein Bremerhaven e.V.
- Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
- Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
- Fachzentrum Schuldenberatung im Lande Bremen e.V.
- Förderwerk Bremerhaven GmbH
- Jobcenter Bremen
- Jobcenter Bremerhaven
- Bremer Energie-Konsens GmbH
- Sozialamt Bremerhaven
- Verbraucherzentrale Bremen e.V.
- Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH (WaBeQ)
- Wohnungsaufsicht Bremen.
Der Weg zur Hilfe führt über die Kampagne „Zappenduster!“: sos-stromsperren.de
Gefördert durch:
