Mehrwertsteuer bei Gas steigt von 7 auf 19 Prozent - Zählerablesung spart bares Geld

Pressemitteilung vom
Durch die Anhebung der Mehrwertsteuer steigen auch in Bremen und Bremerhaven die Gaspreise ab dem 1. April 2024.
Wichtig: Am 31. März unbedingt den Zählerstand ablesen und dem Energieversorger übermitteln.
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Da der Energieversorger den Zählerstand vom 31. März 2024 nicht automatisch kennt, würde er den Verbrauch schätzen. Besser ist es, den genauen Zählerstand mitzuteilen. Der Energieversorger kommt im Normalfall einmal im Jahr zur Ablesung vorbei oder fordert den Zählerstand an, um den tatsächlichen Verbrauch auszurechnen und die Jahresabrechnung zu erstellen. Entweder ergibt sich dabei eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Je nachdem, ob mehr oder weniger verbraucht worden ist, als die Summe der monatlichen Abschläge.

Schätzungen sollten vermieden werden

Ab dem 1. April erhöhen sich die Gaspreise, weil die Mehrwertsteuersenkung entfällt. Das bedeutet, dass eine Kilowattstunde Gas ab dem 1. April mehr kostet.
Doch woher weiß der Energieversorger, welcher Zählerstand vorliegt?
Sofern kein Mitarbeiter des Energieversorgers bei Ihnen zur Ablesung vorbeikommt, wird der aktuelle Zählerstand auf Grundlage des Verbrauches vom Vorjahr geschätzt.

Zählerstand ablesen ist kein Hexenwerk

Die meisten Energieversorger bieten den Service an, dass der aktuelle Zählerstand direkt im Online-Portal eingetragen werden kann. Mit einem Login kann auf der Website ein Bereich geöffnet werden, in dem alle Zähler zu sehen sind und die Zählerstände aktualisiert werden können. Ist dies nicht möglich, kann bei der Kundenhotline angerufen werden und dort mit der passenden Zählernummer bzw. Kundennummer der aktuelle Stand durchgegeben werden.

Für weiterführende Informationen bietet die Verbraucherzentrale Bremen verschiedene Veranstaltungen an. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.verbraucherzentrale-bremen.de. Unter dem Reiter Veranstaltungen finden Sie spannende Vorträge zu den verschiedensten Themen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

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