Heizsparmythen: Zwischen Legende und Wirklichkeit

Pressemitteilung vom
In Zeiten hoher Energiepreise haben Mythen und Halbwahrheiten rund um das Thema Heizkosten sparen Konjunktur. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt, mit welchen Maßnahmen tatsächlich Energie gespart werden kann und welche Ansätze nicht zum gewünschten Ziel führen.
Heizung, mit Hand die am Regler dreht

Das Wichtigste in Kürze: 

  • Einspareffekte existieren bereits, wenn das Thermostat stundenweise heruntergedreht wird
  • Temperaturunterschiede zwischen einzelnen Räumen sollten vermieden werden
  • Stufen auf Thermostatventilen geben nicht die Heizgeschwindigkeit an, sondern lediglich die zu erreichende Raumtemperatur 

 

Off

„Die Heizung beim Verlassen der Wohnung ausschalten, spart Energie“

Sollte beim Verlassen der Wohnung das Thermostatventil auf Null oder Sternchen gestellt werden? Der Gedanke dahinter: Energie und Heizkosten sparen, wenn niemand in der Wohnung ist. Aber spart man tatsächlich Energie, wenn man die Heizung für mehrere Stunden herunterdreht? „Ja, der Einspareffekt existiert sehr wohl“, sagt Inse Ewen, Energieberaterin für die Verbraucherzentrale Bremen. Denn: „Je länger niemand in der Wohnung ist, desto mehr Heizenergie kann eingespart werden. Wohn- und Schlafräume sollten allerdings nicht unter 16 Grad abkühlen. In Wohnungen mit schneller Auskühlung kann das Heizkörperthermostat auf Stufe 2 heruntergestellt werden, so wird die Wärmeabgabe nicht vollständig unterbrochen.“
In Eigenheimen können zusätzlich zur Nachtabsenkung weitere Zeiten an der Heizungsanlage eingestellt werden, in denen die Wärmezufuhr verringert wird. Das ist bei regelmäßiger Abwesenheit sinnvoll. Allerdings sollte die Heizung rechtzeitig vor der Heimkehr wieder in den normalen Heizbetrieb zurückkehren. Andernfalls ist das Haus beim Heimkommen vielleicht noch kühl.

„Mit nur einem Heizkörper alle Räume zu erwärmen, spart Energie“

Heizkörper sind normalerweise unterschiedlich für jeden Raum und dessen Wärmebedarf ausgelegt. So ist der Heizkörper im Wohnzimmer nicht dafür bemessen, angrenzende Räume wie Flur oder Küche mitzuheizen. Um Energie einzusparen ist die Versuchung dennoch groß, auf die Wärmeleistung einzelner Heizkörper zu verzichten und die übrigen mitheizen zu lassen. Inse Ewen betont: „Energie eingespart wird damit aber nur dann, wenn dadurch die angrenzenden Räume nicht voll geheizt werden, also kühler bleiben.“ 
Aber: Sind die Temperaturunterschiede zwischen den Räumen innerhalb der Wohnung zu hoch, kann dies zum Problem werden. Denn die Luftfeuchtigkeit der wärmeren Räume kann in den kühleren Bereichen zu Schimmelbildung führen, wenn sie sich dort an kalten Außenflächen niederschlägt.
Daher wird empfohlen, Türen zwischen den Wohnräumen mit unterschiedlichen Temperaturen zu schließen. Damit wird vermieden, dass warme und feuchte Luft in die kühleren Räume gelangt. 

„Bei voll aufgedrehter Heizung wird ein Raum schneller warm“

Schön wär’s. Ein auf Stufe 3 gestelltes Thermostat heizt genauso schnell wie auf Stufe 5. Die Stufen auf der Skala des Thermostats geben keine Geschwindigkeit an, sondern stehen für eine Raumtemperatur, die mit dieser Stufe erreicht wird. So steht bei vielen Thermostaten die Stufe 3 für eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius. Sobald die eingestellte Raumtemperatur erreicht ist, unterbricht das Ventil die Wärmezufuhr und beginnt damit erst wieder, wenn die Raumtemperatur sinkt. Inse Ewen empfiehlt, Thermostate nicht höher als auf Stufe 3 zu stellen. „Wer bei Auswahl der Stufe bedacht vorgeht, spart nicht nur Geld, sondern auch den zweiten Gang zur Heizung, um das Ventil wieder runterzudrehen“, so die Energieexpertin.

Bei Fragen zu diesen oder weiteren Energiesparmythen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die kostenfreie Beratung findet per Video, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Eine Terminvereinbarung unter (0421) 160-777 oder 0800-809-802-400 ist erforderlich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

JETZT ONLINE-VORTRÄGE IN ANSPRUCH NEHMEN

Besuchen Sie unsere Online-Vorträge. Anmeldungen erfolgen unter www.vz-hb.de/veranstaltungen. Der nächste Online-Vortrag „Wärmepumpe, Pelletheizung- Welche Heizung passt zu mir?“ findet bereits am 11.04.2023 statt.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.