Heizen im Jahr 2025: Was Verbraucher wissen müssen

Pressemitteilung vom
Strengere Grenzwerte für Holzöfen, neue Förderbedingungen für Wärmepumpen, höhere CO2-Preise, und ein Angebot an dynamischen Stromtarifen: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen klärt auf, was sich im neuen Jahr ändert.
Stromtarif über Strommast
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Viele ältere Holzöfen, -kessel und -kamine unterliegen ab sofort strengeren Emissionsvorschriften für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Die Änderung betrifft Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeueranlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Halten die Anlagen die Grenzwerte nicht ein, dürfen sie nicht mehr betrieben werden. Ob ein bestehender Ofen betroffen ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher im Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers nachlesen. 

Smart-Meter Gateway für Förderung von Wärmepumpen notwendig 

Wer 2025 noch eine Wärmepumpe installieren möchte, erhält Fördergelder nur noch, wenn die Anlage an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Durch dieses kann der Netzbetreiber die Stromproduktion und den Verbrauch aufeinander abstimmen. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich. Die KFW teilt auf ihrer Webseite mit, dass die Förderung trotz vorläufiger Haushaltsförderung des Bundes vorerst weitergeführt wird.

CO2-Preis steigt 

Der CO2-Preis steigt auf 55 Euro je Tonne und verteuert fossile Brennstoffe deutlich. Haushalte mit Gas- und Öl-Heizungen müssen mit Kostensteigerungen von durchschnittlich 48 Euro pro Jahr bei Gas- bzw. 63 Euro bei Ölheizungen rechnen. 

Dynamische Stromtarife: Chance und Risiko 

Ab diesem Jahr müssen Energieversorger dynamische Stromtarife anbieten. Der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. Wird viel Strom erzeugt und wenig gebraut, beispielsweise nachts und bei viel Sonnenschein, ist der Strompreis niedriger als zu Zeiten mit hoher Nachfrage und wenig Stromerzeugung. Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen sieht darin eine Chance, aber auch Risiken: „Mit dynamischen Stromtarifen können Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigen Stromtarifen an der Börse profitieren. Und das schon, wenn sie es teilweise umsetzen - also das Elektroauto laden oder die Wärmepumpe nutzen, während der Strompreis niedrig liegt. Sie sollten jedoch vor Abschluss eines Vertrages überlegen, ob sie wirklich einen großen Teil ihres Stromverbrauchs in die günstigen Zeiten verschieben können." 

Wie sich die Veränderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantwortet gerne die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen. Die kostenfreie Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Eine Terminvereinbarung ist unter 0421 160 777 erforderlich. Die Energieberater informieren anbieterunabhängig und individuell. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen stark erhöhter Fernwärmepreise, die aus seiner Sicht ungerechtfertigt sind. Ziel ist die rückwirkende Preisanpassung und Erstattung an Kund:innen. Aktuell laufen Vergleichsverhandlungen über direkte Rückzahlungen und darüber, dass HanseWerk die bisherigen Preisanpassungklauseln nicht mehr verwendet.