Eindeutige Vorgaben für Anschluss, Leistung und Anmeldung
„Mit den neuen Regeln bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher endlich die Sicherheit und Transparenz bei Balkonkraftwerken. Wer jetzt normgerecht baut, kann auf einen stabilen Rechtsrahmen vertrauen und sein Zuhause mit Solarstrom bereichern“, sagt Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, und gibt einen Überblick, was sich konkret ändert.
Anschluss über die Steckdose möglich
Balkonkraftwerke, im Fachjargon Stecker-Solargeräte genannt, dürfen jetzt offiziell an eine normale Haushaltssteckdose mit Schukostecker angeschlossen werden, wenn
- der Stecker über Schutzumhüllungen an den Kontakten oder
- einen Trennschalter oder
- der Wechselrichter über entsprechende Schutzvorrichtungen verfügt.
Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker („Wieland-Stecker“) bleibt weiterhin zulässig. Damit entfällt die bisherige Unsicherheit, ob der Schuko-Anschluss erlaubt ist. Nicht zulässig ist allerdings der Anschluss über Mehrfachsteckdosen. Aus diesem Grund müssen die Anschlussleitungen von Steckersolargeräten mindestens fünf Meter lang sein.
Klare Leistungsgrenzen
Die neue Norm gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern genau vor, wie groß die Leistung ihres Balkonkraftwerks höchstens sein darf, um es als Steckersolargerät anschließen zu dürfen. Die Einspeiseleistung über den Wechselrichter ist auf 800 Watt begrenzt. Die Größe der Solarmodule darf bei Schuko-Anschluss bis zu 20 Prozent mehr, also 960 Watt betragen, bei einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker sogar bis zu 2000 Watt. Es darf höchstens ein Balkonkraftwerk pro Haushalt angeschlossen werden.
Mechanische Sicherheit
Hersteller müssen entsprechend der Norm benennen, für welche Bereiche die mitgelieferten Montagesysteme geeignet sind. Und das Montagesystem muss für die am Installationsort zu erwartenden Belastungen ausgelegt sein.
Weitere Hinweise: Anmeldung und Anbau
Stecker-Solargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Einzelne Anbieter haben die Registrierung als Service bereits im Angebot. Eine separate Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich.
Wer als Mieterin oder Mieter ein Balkonkraftwerk an Hausfassade oder Balkonbrüstung anbringen will, braucht dafür die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Da es sich bei Balkonkraftwerken um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, darf die Zustimmung nicht grundlos verwehrt werden. Und: Balkonkraftwerke müssen sicher angebracht und ausreichend gegen Absturz sowie Wind- und Schneelasten gesichert werden.
Inse Ewen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen fasst zusammen, warum die Norm wichtig ist:
„Stecker-Solargeräte sind ein einfacher Einstieg in die private Stromproduktion: Die Module werden über einen Steckanschluss mit dem heimischen Stromnetz verbunden und liefern direkt nutzbaren Solarstrom. Bisher herrschte bei Verbraucherinnen und Verbrauchern Unsicherheit darüber, welche Geräte zulässig sind und wie sie angeschlossen werden dürfen. Die neue Norm beseitigt diese Unsicherheiten, erhöht die Sicherheit im Alltag und sorgt dafür, dass kleine Solaranlagen breiter eingesetzt werden können.“
Fragen zum Thema Erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Eine Terminvereinbarung unter Telefon 0421 16077-7 (ggf. Kosten) ist erforderlich. Schauen Sie auch gerne unter vz-hb.de/Veranstaltungen nach aktuellen Vorträgen. Unser nächster Vortrag „Energiesparen leicht gemacht“ findet am 19. Februar 2026 im Bürgerzentrum Neue Vahr Bremen statt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte, anbieterunabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Dank Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium begleitet sie seit 1978 private Verbraucherinnen und Verbraucher mit derzeit über 900 Energieberaterinnen und -beratern und an mehr als 1 000 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im Jahr 2024 wurden weit über 230 000 Privathaushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien.
