Die kommunalen Wärmeplanungen für Bremerhaven und Bremen liegen als Entwurf vor. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer haben darauf gewartet, weil sie mehr Klarheit darüber erwarten, wo zukünftig z.B. Fernwärmebezug möglich ist. „Den Zahn müssen wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern leider ziehen“, sagt Inse Ewen, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. Die kommunale Wärmeplanung bietet keine Garantien. Sie stellt lediglich Eignungsgebiete vor. Dass die Umsetzung dann genauso erfolgt, ist nicht vorgegeben.
Erst, wenn eine durch Landesrecht zuständige Stelle die Entscheidung für ein Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes trifft, treten neue Regelungen bezüglich des Heizungstauschs mit erneuerbaren Energien in Kraft. Da es diese Beschlüsse nicht gibt, gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
In Städten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie nach dem 30. Juni 2026 verbindlich. Das sieht das GEG vor.
Folgende Erfüllungsoptionen gibt es:
- Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz
- Einbau einer elektrischen Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung: neben der Wärmepumpe wird eine zusätzliche Heizung installiert, die an sehr kalten Tagen unterstützt.
- Heizung auf der Basis von Solarthermie. Voraussetzung ist die vollständige Deckung des Wärmebedarfs des Gebäudes.
- Einbau einer Biomasseheizung (Holzheizung, Pelletheizung, etc.).
- Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt: In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent Biomasse, zum Beispiel nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas oder aber grüner oder blauer Wasserstoff verwendet werden.
Die Verbraucherzentrale Bremen bietet kostenfreie Energieberatungen für Privathaushalte und Wohnungseigentümergemeinschaften an. Wer herausfinden möchte, welche Heizung am besten geeignet ist, kann sich telefonisch, persönlich oder per Video beraten lassen. Auch Hausbesuche sind möglich. Da die Beratung durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert ist, entsteht ein zu zahlender Eigenanteil von 40 Euro.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten nach dem Gebäudeenergiegesetz dazu verpflichtet sind, Heizungsanlagen durch eine Fachperson überprüfen und optimal einstellen zu lassen. „Die Einsparpotentiale können enorm sein“, stellt Ewen klar. „Ob Anpassung der Heizkurve, Veränderung der Vorlauftemperaturen oder hydraulischer Abgleich: Energieeinsparungen bis zu 20 Prozent sind möglich.“ Bei Heizungen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, muss diese Überprüfung bis zum September 2027 durchgeführt worden sein. Neuere Heizungen müssen spätestens nach 16 Betriebsjahren überprüft und optimiert werden.
Terminvereinbarungen können telefonisch unter +49 421 160 77-7 oder 0800 809 802 400 erfolgen.
