Bisher war es schwierig, überschüssigen Solarstrom an Nachbarn weiterzugeben. Ab Juni dürfen sich Nachbarschaften, Hausgemeinschaften oder Freunde zu Stromgemeinschaften zusammenschließen. Sie können dann ihren Solarstrom direkt gemeinsam nutzen oder teilen – ohne Umweg über teure Stromanbieter. Eine Voraussetzung ist ein Energieliefervertrag Darin muss der Preis vereinbart werden (der Preis kann auch 0 Euro betragen). Anlagenbetreiber und die Personen, die den Strom zukünftig nutzen, müssen einen gemeinsamen Vertrag abschließen. Außerdem müssen die Haushalte, in denen der Strom genutzt oder von denen Strom abgegeben werden soll, mit Smart Metern ausgestattet sein.
Lohnen sich die Einnahmen durch Energy- Sharing?
Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, kann durch Energy-Sharing höhere Einnahmen erzielen. Statt den Strom ins Netz einzuspeisen und eine kleine Vergütung zu bekommen, wird der PV-Strom mit Nachbarn geteilt. Da der Strom allerdings über das öffentliche Netz geteilt wird und dadurch Abgaben wie z. B. die Netzentgelte anfallen, sind die zusätzlich möglichen Einnahmen begrenzt.
Wichtig: Auch Mietgemeinschaften oder Mehrfamilienhäuser können sich zusammenschließen und gemeinsam Solarstrom nutzen. Wird der Strom nur innerhalb eines Gebäudes ohne Nutzung des „öffentlichen“ Stromnetzes verteilt, fällt das rechtlich allerdings nicht unter Energy-Sharing. Dann handelt es sich um die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die schon seit Inkrafttreten des Solarpaket I im Jahr 2024 im Gesetz verankert ist.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Fragen rund um das Thema „Photovoltaik“ beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bremen kostenfrei. Eine Terminvereinbarung unter 0421- 160 777 ist erforderlich. Sowohl in Bremen wie auch in Bremerhaven finden darüber hinaus am 19. und 20. Juni die Solartage in Kooperation mit energiekonsens im Klima Bau Zentrum statt.
Alle Informationen sind zu finden unter www.vz-hb.de/veranstaltungen.
