Weltverbrauchertag am 15. März: Sicher Online trotz Fakeshops & Pay Later

Pressemitteilung vom
Im Vergleich zu 2020 hat sich die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops bei den Verbraucherzentralen im Jahr 2023 fast versechsfacht. Gleichzeitig hat der Fakeshop-Finder mittlerweile 56.500 Fakeshops identifiziert. Neue Herausforderungen stellen sich auch durch komplizierte Vertragskonstruktionen bei „buy now, pay later”. Online-Shopping steht deshalb im Zentrum der bundesweiten Kampagne der Verbraucherzentralen zum Weltverbrauchertag.
Visualisierung einer Kostenfalle anhand von Katzen, die versuchen drei kleine Mäuse zu fangen
Off

Die Verbraucherzentrale Bremen erklärt: „Online-Shopping ist oft bequem, aber man muss genau hinschauen: Manchmal handelt es sich dabei nur um Werbeversprechen. "Buy now, pay later" klingt schön einfach. Aber tatsächlich macht es das Kleingedruckte noch viel länger, denn am Ende verbirgt sich dahinter oft nichts anderes als ein Bankkredit. Die Verbraucherzentralen raten deshalb, anderen Bezahlformen den Vorrang einzuräumen.“

Beschwerden wegen Online-Shopping

Bundesweit registrieren die Verbraucherzentralen immer mehr Beschwerden wegen Online-Shopping. Im Jahr 2023 gab es über 6.900 Verbraucherbeschwerden, die sich direkt auf das Thema „Fakeshops“ bezogen. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beschwerden zu Fakeshops kontinuierlich gestiegen und hat sich seit dem Jahr 2020 annähernd versechsfacht.

Fakeshop-Finder

Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hat sich als wirkungsvolles und alltagstaugliches Tool erwiesen, das Online-Shopping sicherer macht. Auf www.fakeshop-finder.de können Verbraucherinnen und Verbraucher Shop-Adressen eingeben und eine Einschätzung erhalten, ob es sich um seriöse Anbieter handelt. Durchschnittlich geben sie im Monat etwa 200.000 Mal Shop-Adressen ein. Insgesamt wurden so 1,48 Millionen Websites überprüft und 56.500 Fakeshops identifiziert.

Pay later – Das Gegenteil von Bequem

Immer öfter bieten insbesondere Online-Shops Möglichkeiten an, die Zahlung des gekauften Artikels zu „verzögern“. Obwohl Werbeversprechen genau diesen Eindruck vermitteln, handelt es sich tatsächlich meist um einen gewöhnlichen Bankkredit bei einem Drittanbieter. Das verkompliziert den Kauf erheblich, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher nun auch diese Vertragsunterlagen genau prüfen müssen, und erhöht zudem das Verschuldungsrisiko. 

Informationsangebote der Verbraucherzentrale

  • Den Fakeshop-Finder finden Sie hier.
  • Den Zugang zu den Web-Seminaren über Onlineshopping und „buy now, pay later“ finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch

FOEHI

Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.