Sammelklage gegen DAZN: Anmeldung jetzt möglich

Pressemitteilung vom
Verbraucher:innen können sich ab jetzt kostenlos der Klage des vzbv anschließen.
Fußballfan schaut ein Spiel im Fernsehen
  • vzbv hat Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Grund sind einseitige Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022
  • Mit einem Klage-Check können Verbraucher:innen prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie können kostenlos mitmachen 
  • Ist die Sammelklage erfolgreich, können die angemeldeten Verbraucher:innen direkt Geld zurückerhalten
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Wer Fußballspiele und weitere Sportevents live anschauen will, nutzt dafür oft Streaming-Dienste. Doch statt Spiel, Spaß und Spannung sorgt der Sport-Streaming-Dienst DAZN bei Verbraucher:innen immer wieder für Unmut. Wegen, aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unzuverlässiger Preiserhöhungen für Bestandskund:innen in den Jahren 2021 und 2022 hat der vzbv beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage gegen DAZN eingereicht. Ab sofort können sich Betroffene der Sammelklage kostenlos anschließen. Dazu müssen sie sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Betroffene könnten zu viel gezahltes Geld zurückerhalten. 

Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik des vzbv: „Die Preiserhöhungen von DAZN in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Nutzer:innen sind unzulässig. Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind unserer Auffassung nach unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam. Mit unserer Sammelklage können Verbraucher:innen unkompliziert und kostenlos zu ihrem Recht kommen und ihr zu viel gezahltes Geld zurückerhalten." 

Wer von Preiserhöhungen in einem laufenden Vertrag in den Jahren 2021 oder 2022 betroffen war, kann sich ab jetzt ins Klageregister eintragen. Eventuelle spätere Preiserhöhungen sind von der Klage nicht eingefasst. 

Der Preis stieg mit Wirkung ab August 2021 von 11,99 auf 14,99 Euro pro Monat. Bei Einmalzahlung stieg er ab dem nächsten Abrechnungszeitraum von 119,99 auf 149,99 Euro pro Jahr. Zum 1. August 2022 hatte DAZN seine Preise für Bestandskund:innen erneut deutlich erhöht. Sie stiegen von monatlich 14,99 auf 29,99 Euro und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. 

Bei der DAZN-Sammelklage mitmachen 

Verbraucher:innen machen bei der Sammelklage mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das geht, erfahren Sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/dazn . Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister. 
Wenn die Betroffenen sich wirksam in das Register eintragen, sind sie bei der Sammelklage dabei. 
Wer über Neuigkeiten des Verfahrens per E-Mail informiert werden möchte, kann sich für den News-Alert des vzbv zur DAZN-Sammelklage anmelden. 
Das Verfahren wird für den vzbv geführt von Rechtsanwalt Dr. Christian Volkmann - melekerpartner, Rechtsanwälte und Notare. 

Die neue Sammelklage

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher:innen im Erfolgsfalle einen Schadensatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei er Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen. 

Erfolg für vzbv gegen DAZN in Parallelverfahren 

In einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren des vzbv hat das Oberlandesgericht (OLG) München die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN, wie sie im Februar 2022 im Internet abrufbar waren, für unwirksam angesehen und deren Verwendung untersagt (39 U 2482/23e, Urteil vom 11.10.2024). Die Klausel sei zu unbestimmt und Verbraucher:innen hierdurch gehindert, die Berechtigung von Preiserhöhungen zu überprüfen, führte das Gericht aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Aus Sicht des vzbv ist das Urteil des OLG München Rückenwind für die Sammelklage des vzbv. 

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
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Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.