Rundfunkbeitrag: kostenlose Beratung bei Fragen und Problemen

Pressemitteilung vom
Post vom Beitragsservice im Briefkasten, und jetzt? Muss ich zahlen? Habe ich Anspruch auf eine Befreiung? Und was passiert bei Mahnungen oder Nachforderungen? Die Verbraucherzentrale Bremen berät kostenlos und unterstützt bei allen Fragen rund um den Rundfunkbeitrag.
Fernbedienung vor Fernseher
Die Verbraucherzentrale Bremen hat für Sie alle Informationen zum Rundfunkbeitrag.
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Unterstützung bei Befreiung und Ermäßigung

Grundsätzlich gilt: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Unabhängig davon, wie viele Personen im Haushalt leben oder welche Geräte genutzt werden, wird pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag erhoben. Doch gerade in besonderen Lebenssituationen entstehen häufig Unsicherheiten. Bestimmte Personengruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, etwa Empfänger von Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung. In besonderen Fällen ist auch eine Ermäßigung möglich, beispielsweise für Menschen mit Behinderungen. Die Beratung hilft dabei, Ansprüche zu prüfen und Anträge korrekt zu stellen.

Beratung im Überblick

Ratsuchende erhalten bei der Verbraucherzentrale Bremen umfangreiche Unterstützung unter anderem zu folgenden Themen:

  • Regelungen für Ferienhäuser
  • Gemeinsame Wohnung bei unverheirateten Paaren oder in WGs
  • Befreiungs- und Ermäßigungsanträge
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen
  • An- und Abmeldung beim Beitragsservice (ARD, ZDF und Deutschlandradio)

Auch bei Mahnungen, Nachzahlungen oder unklaren Bescheiden hilft die Verbraucherzentrale weiter und prüft individuelle Fälle.

Kostenlose Beratung vor Ort und telefonisch

Die kostenlose Beratung wird in den Beratungsstellen Bremen und Bremerhaven angeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten Unterstützung bei der Klärung ihrer individuellen Situation sowie bei konkreten Problemen mit dem Beitragsservice. Einen Termin für die kostenlose Beratung können Interessierte direkt online oder telefonisch unter 0421 16077-7 buchen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Förderhinweis HB Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz