02. Januar 2026: Angebliche Rückerstattung bei der AOK
- Thema/Betreff: Die E-Mail vermittelt den Eindruck, dass aufgrund einer angeblichen Überzahlung ein Rückerstattungsanspruch bestehe, der innerhalb von 14 Tagen über ein verlinktes AOK-Onlineportal geltend gemacht werden müsse. Versendet wird die Nachricht unter dem Betreff "Rückerstattungsformular“.
- Durch die eindeutig gesetzte Frist von 14 Tagen und den Hinweis auf einen möglichen Verlust des Zugriffs wird Empfänger:innen nahegelegt, umgehend zu handeln.
- Die E-Mail kombiniert einen offiziell wirkenden Ton mit einem zentral platzierten Link zur Rückerstattung und einem übermäßig formellen Aufbau inklusive Referenz- und Transaktionsnummern, der Seriosität vortäuschen soll, während Absenderadresse und einzelne formale Angaben nicht mit der AOK übereinstimmen.
- Anzeichen für Phishing: unseriöse Absenderadresse, unpersönliche Anrede, Link in der Mail, Fristsetzung sowie ein übermäßig offizieller Aufbau mit Transaktionsnummern und Behördenbezeichnungen.
Wir empfehlen Ihnen, solche Nachrichten unbeantwortet zu lassen, in den Spam-Ordner zu verschieben und keinerlei Aufforderungen nachzugehen. Falls Sie ein Konto bei der AOK haben, prüfen Sie über die offizielle App oder die bekannte Website, ob dort tatsächlich Hinweise oder Rückerstattungsaufforderungen vorliegen.





![Screenshot einer Phishing-Mail mit dem Logo des Bundeszentralamts für Steuern, Text: "Sehr geehrte [Name unkenntlich gemacht], Ihr Finanzamt hat einen Bescheid für Sie erstellt. Kategorie: Finanzprüfung Dateinummer: 8023383010 Betreff: Wichtige Nachricht Im Anhang finden Sie die zugehörige Datei. Referenzdokument: Bescheid_[Name unkenntlich gemacht]_419.pdf Ihr Serviceteam Bundeszentralamt für Steuern"](/sites/default/files/inline-images/bzst-phishing_12-2025-mail_0.jpg)
![Screenshot einer PDF-Datei mit Text: "Bundeszentralamt für Steuern. Aufforderung zur Bestätigung Ihrer IBAN für das SEPA-Lastschriftmandat. Sehr geehrter Herr [Name unkenntlich gemacht], Im Rahmen der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten wurde festgestellt, dass die von Ihnen angegebene IBAN im Zusammenhang mit einem SEPA-Lastschriftmandat für die Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens noch nicht verifiziert wurde. Gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen und zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Lastschriftverfahrens sind wir verpflichtet, die Korrektheit Ihrer angegebenen Bankverbindung zu bestätigen. Wir fordern Sie daher auf, die IBAN, die für die SEPA-Lastschrift verwendet wird, innerhalb von 10 Werktagen zu bestätigen. Dies können Sie ganz einfach über unsere Website tun. Bitte besuchen Sie den folgenden Link: https://elster-veri.de" Ergänzter Text: "Achtung, Betrug!" Weiter im Text des Briefs: "Dort finden Sie das erforderliche Formular zur Bestätigung der IBAN und zur autorisierten Einrichtung Ihrer Bankverbindung."](/sites/default/files/inline-images/bzst-phishing_12-2025-anhang_2.jpg)