Das Wichtigste in Kürze:
- Bei Gebäuden mit Gasheizung übernahm der Staat die Abschlagszahlung für Dezember 2022. Das galt für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen.
- Bei Gaskund:innen mit Einzugsermächtigung für den Versorger wurde zunächst der Dezemberabschlag erlassen, indem der Energieanbieter nicht abbuchte oder den gleichen Betrag an Sie überwiesen hat. Achten Sie also darauf, ob die Abbuchung im Dezember 2022 stattgefunden hat oder ob Sie eine Überweisung vom Anbieter erhalten haben.
- Wer per Dauerauftrag oder per monatlicher Überweisung seinen Abschlag zahlte, konnte die Zahlung im Dezember aussetzen. Haben Sie das versäumt, erfolgte eine Erstattung mit der nächsten Jahresabrechnung.
- Ist der Versorger nicht tätig geworden, nehmen Sie Kontakt zu ihm auf!
Dass der Abschlag übernommen wurde, war nur eine vorläufige Maßnahme. Denn die tatsächliche Entlastung erfolgte nach einer bestimmten Rechenformel. Nicht in jedem Fall wird das Ergebnis dieser Rechnung genau Ihrem monatlichen Abschlag fürs Gas entsprechen!
Das bedeutet: Bei der Jahresabrechnung, die den Dezember 2022 erfasst, hat Ihr Versorger noch einmal nachgerechnet.
Erst über die Jahresabrechnung, die auch den Dezember 2022 erfasst, wird der genaue Entlastungsbetrag ermittelt - und zwar nach dieser Formel: Die Entlastung entspricht dem im Dezember 2022 gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger für Sie im September 2022 prognostiziert hatte. Zudem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.
Mit unserem interaktiven Rechner können Sie ermitteln, wie stark der Staat Sie im Dezember 2022 tatsächlich entlastet hat.
Hier können Sie Ihre Dezember-Entlastung berechnen