Den Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Bremen hat am 21. Januar 2022 ein anonymes Schreiben erreicht. Darin wird unter anderem wahrheitswidrig behauptet, bei der Verbraucherzentrale Bremen würde gegen die Corona-Hygienevorschriften verstoßen. Das anonyme Schreiben wurde auch Politikerinnen und Politiker und der Presse zugespielt. Es liegt der Verdacht nahe, dass dieses Schreiben aus den eigenen Reihen der Verbraucherzentrale kommt.
Stephanie Dehne, Vorsitzende des Verwaltungsrats der Verbraucherzentrale Bremen teilt dazu mit: „Der Verwaltungsrat hat diese anonymen Vorwürfe in Abstimmung mit der Verbraucherzentrale geprüft. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die in diesem anonymen Schreiben getätigten Vorwürfe unwahr sind. Die Verbraucherzentrale Bremen hat sich zu jedem Zeitpunkt an die jeweils geltenden Corona-Auflagen gehalten und auch in diesen schwierigen Zeiten ihren Auftrag erfüllt, den Schwächsten der Gesellschaft auch in Zeiten von Corona mit einer persönlichen Beratung zur Seite zu stehen.“
Gerrit Cegielka, Vorsitzender des Betriebsrats der Verbraucherzentrale Bremen ergänzt: „Wir sind sehr enttäuscht über dieses Vorgehen. Dieses anonyme Schreiben wurde und wird vermutlich weiterhin gestreut und ist dazu geeignet, das Vertrauen in unsere persönliche Beratung nachhaltig zu erschüttern. Dabei ist unsere Beratung gerade jetzt, da zahlreichen Verbraucherinnen und Verbrauchern wegen der rasant gestiegenen Energiepreise Strom- und Gassperren sowie Inkassoforderungen drohen, wichtiger denn je.“
Das Ordnungsamt der Stadt Bremen hat bestätigt, dass „da das Angebot der Verbraucherzentrale unter keinen der Tatbestände des § 3 Abs. 4 Coronaverordnung bzw. der Absätze 4a oder 4b einzuordnen ist, gilt für den Zugang keine G-Beschränkung.“ Deshalb gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich persönlich beraten lassen wollen, keine 2G-, 2G+- oder 3G-Zugangs-Beschränkungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale sind bei der persönlichen Beratung durch Luftfilter und Glasscheiben geschützt; außerdem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher während des gesamten Aufenthalts in der Verbraucherzentrale den gesetzlich vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen hat den Betriebsrat, der auch Teil des Pandemieteams ist, und den Verwaltungsrat seit Auftreten der Pandemie im Frühjahr 2020 bis heute regelmäßig über die Entwicklungen und Maßnahmen in Bezug auf Corona informiert. „Frau Dr. Oelmann genießt unser uneingeschränktes Vertrauen und unsere volle Unterstützung“, ergänzt Stephanie Dehne: „Wir bemühen uns weiter um Aufklärung, woher dieses anonyme Schreiben kommt.“