- Welche Ansprüche habe ich im Schadensfall?
- Was kann ich tun, wenn der Versicherer den Wasserschaden oder den Diebstahl nicht ersetzen möchte?
- Ihr Versicherer reagiert völlig anders als erwartet.
- Es heißt, der Schaden sei nicht fristgerecht gemeldet worden.
- Oder man habe versäumt, dem Hausratversicherer die unabdingbare Liste aller zerstörten und entwendeten Utensilien einzureichen.
Persönliche oder telefonische Beratung
Im Schadensfall muss man oft schnell reagieren und vieles kann man selbst unternehmen, um Ärger zu vermeiden: Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, welche Pflichten Sie haben. Zeigen Sie den Schaden möglichst schnell dem Versicherer an. Füllen Sie die Schadensanzeige sorgfältig aus. Sichern Sie Beweise (Fotos, Zeugen etc.) und bewahren Sie die beschädigten Dinge auf.
Wir prüfen Ihre Ansprüche, übersetzen das Versicherungsdeutsch und erklären Ihnen die nächsten Schritte. Bitte bringen Sie die Unterlagen zu diesen Verträgen möglichst vollständig mit bzw. senden sie an finanzen@vz-hb.de bei einer telefonischen Beratung.
Wir beraten Sie
Buchen Sie hier einen Beratungstermin in der Beratungsstelle oder rufen Sie unser Service-Telefon an: 0421 160 777.