Teil III: Die Taktik "Geben und Nehmen" - Vier Tipps zum Umgang

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Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst um deine Ziele im Blick zu behalten.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Sag in Kaufsituationen "Nein" zum Prinzip - Mach dir vor der Beratung bewusst, dass dieses Prinzip in der Beratung nichts zu suchen hat. Denk daran, es geht um dich und deine Interessen.
  2. Kläre die Rolle des Beraters - Es lohnt sich, sich vor der Beratung einen Augenblick zu nehmen und die Rolle, die Finanzberater:innen im Gespräch einnehmen, zu klären. Bedenke dabei, dass Berater:innen in erster Linie Verkäufer:innen und nicht deine Freunde sind.
  3. Eine Verkaufstaktik ist kein Gefallen - sobald dir im Gespräch, Gefallen gemacht werden, ist es sinnvoll die Situation neu zu bewerten. Definiere die Gefallen, die du erhälst, als Teil der Verkaufstaktik. Du kannst die Geschenke auch ablehnen. So wirkst du dem natürlichem Druck einen Gegengefallen erbringen zu müssen, entgegen.
  4. Du schuldest dem Berater keinen Gefallen - Mach dir bewusst, dass die Gesten gezielt eingesetzt werden und nicht aus Nächstenliebe in die Beratung einfließen. Diese verpflichten dich zu nichts. Daher empfehlen wir das Verkaufsgespräch ruhig und ohne schlechtes Gewissen zu beenden, ohne direkt zu unterschreiben.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.