ETF – Warum sie erste Wahl sind! (für Einsteiger:innen)

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Schmuckbild: Mann und Frau schauen auf Laptop, die Frau zeigt auf etwas auf dem Bildschirm
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Thema des Online-Vortrags - worum geht es?

Indexfonds, auch ETFs genannt, werden häufig als ideale Anlageform empfohlen. Sie sind kostengünstig, renditestark und risikoärmer als Einzelaktien. Aber: Was ist eigentlich ein Index? Wer hat sich ETFs ausgedacht und warum? Wie funktioniert ein Indexfonds und welche sind gut für eine Anlage geeignet? Wo liegen die Risiken bei einem ETF-Investment? Geht das auch in nachhaltig und grün? 

Der Vortrag beantwortet diese Fragen für Menschen ohne Vorkenntnisse rund um Börse und Aktien. 

Termine und Anmeldung

Hinweis: Sie können sich unabhängig von Ihrem Wohnort für die Vorträge anmelden.

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Fokuswoche Geld 2025: kostenlose Online-Vorträge rund um Ihre Finanzen

Über Geld spricht man nicht? Von wegen! Reden wir über Private Altersvorsorge, Geldanlage, Versicherungen und Co. – in unserer Fokuswoche Geld. Es lohnt sich!

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Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.