Das Eu-Bio-Siegel steht für Lebensmittel, die nach den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung produziert wurden und Kontrollen verhindern Täuschung und unlauteren Wettbewerb. Die Vorschriften der EU-Öko-Basisverordnung regeln sowohl die Erzeugung und Verarbeitung von tierischen und pflanzlichen Produkten als auch die Kennzeichnung und Kontrolle und dies für Produkte aus der EU und aus Drittländern.
Lebensmittel, die mit "Bio" oder "Öko" gekennzeichnet sind, müssen den gesetzlichen vorgeschriebenen und europaweit einheitlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Die EU-Öko-Verordnung enthält Regelungen zu den folgenden Schwerpunkten des ökologischen Landbaus und der Weiterverarbeitung von Öko-Produkten:
- keine Gentechnik
- Verbot der Lebensmittelbestrahlung
- weniger Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe
- artgerechtere Tierhaltung
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel
- vielfältige Fruchtfolgen und Erhalt der Bodenfruchtbarkeit
- Mindestens 95 % der Zutaten aus ökologischem Landbau
- jährliche Kontrolle durch unabhängige Öko-Kontrollstellen
- Angabe der Herkunft und Kontrollstelle direkt auf der Verpackung
Das Siegel ist seit 2010 verpflichtend für alle verpackten Bio-Produkte aus der EU und bietet somit eine verlässliche Orientierung. Unterhalb des EU-Bio-Logos ist die Codenummer der zuständigen Kontrollstelle zu finden. Bei lose verkauften Lebensmitteln genügt es, wenn die Händler die Bio-Kennzeichnung am Verkaufsregal oder beispielsweise an der Gemüsekiste anbringen. Zusätzlich zum EU-Siegel können Hersteller auch das bekannte deutsche Bio-Siegel verwenden. Das Deutsche Bio-Siegel ist freiwillig, aber ebenfalls klar geregelt.