Gewinnspiel auf Instagram – Teilnahmebedingungen

Stand:
Dies sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf Instagram, die die Verbraucherzentrale Bremen durchführt.
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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Verbraucherzentrale Bremen

Stand: September 2023

 

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, welche die Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen (nachfolgend auch Veranstalterin genannt), auf offiziellen Auftritten der Verbraucherzentrale Bremen auf Instagram durchführt. Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram. Es wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründet keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram. Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich von der Veranstalterin bereitgestellt.

 

2. Teilnahme
2.1 Jede:r Teilnehmende erkennt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel der Verbraucherzentrale Bremen diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel der Veranstalterin besonders genannten Bedingungen und Fristen an. Einsendeschluss ist jeweils der Ablauf der Teilnahmefrist.

2.2 Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. An Personen, deren Teilnahme nicht gestattet ist, werden auch keine Gewinne ausgeschüttet. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter:innen und Mitarbeitende (sowie deren Angehörige) der Verbraucherzentrale Bremen.

2.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen.

 

3. Durchführung

3.1 Um am Gewinnspiel der Veranstalterin teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen dem Instagram-Kanal der Veranstalterin folgen. Weitere Voraussetzungen werden direkt bei der Teilnahmemöglichkeit aufgeführt. Das Gewinnspiel wird in dem genannten Zeitraum durchgeführt. Es werden alle Teilnehmer:innen berücksichtigt, die bis zum jeweiligen Zeitpunkt der Auslosung die unter Ziffer 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen. Unmittelbar nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Gewinner:innen unter den Teilnehmenden nach dem Zufallsprinzip ausgelost.

3.2 Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

 

4. Gewinnabwicklung

4.1 Die Gewinner:innen werden per Direktnachricht über die Plattform Instagram über den Gewinn informiert. Jeder und jede so benachrichtigte Teilnehmer und Teilnehmerin ist verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen nach Versand der Benachrichtigung der Veranstalterin mitzuteilen, ob er oder sie den Gewinn annimmt. Falls die Veranstalterin innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Veranstalterin behält sich vor, einen anderen Teilnehmenden zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.

4.2 Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten der Teilnehmer:innen fehlerhaft sein, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu ermitteln.

4.3 Die Gewinner:innen haben bis zum 31. Oktober Zeit, sich ihren Gewinn im Infozentrum der Verbraucherzentrale Bremen (Altenweg 4, 28195 Bremen) zu den gängigen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr, Freitag von 10 bis 13 Uhr) abzuholen.

4.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

5. Vorbehaltsklausel

5.1 Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Die Veranstalterin haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

 

6. Datenschutz

6.1 Die Veranstalterin speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels.

6.2 Wegen der erforderlichen Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen und der Rechte des/der Betroffenen wird vollumfänglich auf die Datenschutzerklärung der Verbraucherzentrale Bremen hingewiesen: https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/datenschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.