Gewinnspiel auf Instagram – Teilnahmebedingungen

Stand:
Dies sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf Instagram, die die Verbraucherzentrale Bremen durchführt.
Off

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Verbraucherzentrale Bremen

Stand: September 2023

 

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, welche die Verbraucherzentrale Bremen, Altenweg 4, 28195 Bremen (nachfolgend auch Veranstalterin genannt), auf offiziellen Auftritten der Verbraucherzentrale Bremen auf Instagram durchführt. Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram. Es wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert und begründet keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram. Sämtliche Informationen im Rahmen dieses Gewinnspiels werden ausschließlich von der Veranstalterin bereitgestellt.

 

2. Teilnahme
2.1 Jede:r Teilnehmende erkennt mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel der Verbraucherzentrale Bremen diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel der Veranstalterin besonders genannten Bedingungen und Fristen an. Einsendeschluss ist jeweils der Ablauf der Teilnahmefrist.

2.2 Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. An Personen, deren Teilnahme nicht gestattet ist, werden auch keine Gewinne ausgeschüttet. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter:innen und Mitarbeitende (sowie deren Angehörige) der Verbraucherzentrale Bremen.

2.3 Die Veranstalterin ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, doppelte oder mehrfache Teilnahme, Manipulation etc., vorliegen.

 

3. Durchführung

3.1 Um am Gewinnspiel der Veranstalterin teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen dem Instagram-Kanal der Veranstalterin folgen. Weitere Voraussetzungen werden direkt bei der Teilnahmemöglichkeit aufgeführt. Das Gewinnspiel wird in dem genannten Zeitraum durchgeführt. Es werden alle Teilnehmer:innen berücksichtigt, die bis zum jeweiligen Zeitpunkt der Auslosung die unter Ziffer 2 und 3 genannten Voraussetzungen erfüllen. Unmittelbar nach Ablauf der Teilnahmefrist werden die Gewinner:innen unter den Teilnehmenden nach dem Zufallsprinzip ausgelost.

3.2 Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

 

4. Gewinnabwicklung

4.1 Die Gewinner:innen werden per Direktnachricht über die Plattform Instagram über den Gewinn informiert. Jeder und jede so benachrichtigte Teilnehmer und Teilnehmerin ist verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen nach Versand der Benachrichtigung der Veranstalterin mitzuteilen, ob er oder sie den Gewinn annimmt. Falls die Veranstalterin innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und die Veranstalterin behält sich vor, einen anderen Teilnehmenden zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen.

4.2 Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten der Teilnehmer:innen fehlerhaft sein, ist die Veranstalterin nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu ermitteln.

4.3 Die Gewinner:innen haben bis zum 31. Oktober Zeit, sich ihren Gewinn im Infozentrum der Verbraucherzentrale Bremen (Altenweg 4, 28195 Bremen) zu den gängigen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr, Freitag von 10 bis 13 Uhr) abzuholen.

4.4 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

5. Vorbehaltsklausel

5.1 Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Die Veranstalterin haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

 

6. Datenschutz

6.1 Die Veranstalterin speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels.

6.2 Wegen der erforderlichen Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen und der Rechte des/der Betroffenen wird vollumfänglich auf die Datenschutzerklärung der Verbraucherzentrale Bremen hingewiesen: https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/datenschutz

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.