Digitaltag: Digitales Datenerbe – wie regeln?

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Der klassische Aktenordner, ausgedruckte Kontoauszüge und Papierdokumente geraten aus der Mode. Ob einkaufen im Internet, surfen in den sozialen Netzwerken oder Online-Banking, der Alltag ist digital. Doch was passiert bei Krankheit oder Tod mit diesen wichtigen und sensiblen Daten?
Digitales Hintergrund mit Handy in der Hand
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Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Einkaufen mit wenigen Klicks, schnell das Passwort eingeben und Rechnungen online bezahlen sind heute Alltag. Ob Online-Accounts, Online-Bankgeschäfte oder der Account bei der Krankenkasse: Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind nur noch digital vorhanden.

Was passiert bei Krankheit oder Tod mit diesen wichtigen und sensiblen Daten?

„Alle übermittelten und gespeicherten sensiblen Daten verbleiben auch nach dem Tod beim jeweiligen Anbieter“, sagt Nicole Bahn, Verbraucherrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen. „Ihre digital geschlossenen Verträge oder digital geführten Accounts werden im Regelfall vererbt.“ Bevollmächtigte und Personen, die erben, wissen oft nicht von bestehenden Online-Accounts oder besitzen keine Zugangsdaten. Deshalb ist es für jeden ratsam, seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Das gleiche gilt für den Fall, von Krankheit oder ähnlichen Umständen, in denen Betroffene nicht in der Lage sind, selbst zu handeln. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Digitalen Nachlass frühzeitig regeln – so geht's

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren digitalen Nachlass.
  • Fertigen Sie eine Liste aller Accounts mit Benutzernamen und Kennwörtern an und halten diese stets aktuell. Regeln Sie detailliert, wie in welchem Fall mit Ihren Accounts und Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: Welche Daten sollen gelöscht werden, wie soll die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was soll mit im Netz vorhandenen Fotos passieren. Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
  • Deponieren Sie die Liste in Papierform oder auf einem USB-Stick gespeichert in einem Tresor, einem Bankschließfach oder an einem anderen sicheren Platz.
  • Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter. Legen Sie in einer schriftlichen Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll. Legen Sie in der Vollmacht auch fest, dass diese Person noch zu Ihren Lebzeiten handeln soll, wenn Sie zum Beispiel durch ein Koma oder aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind, sich um Ihre Daten zu kümmern. Die Vollmacht müssen Sie mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie "über den Tod hinaus" gilt.
  • Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
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Zum bundesweiten Digitaltag am 14. Juni 2023 bietet die Verbraucherzentrale Bremen den kostenlosen Online-Vortrag

Digitaler Nachlass, von 17:00 Uhr - 18:00 Uhr an.

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Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

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