Unterwegs mit Bus und Bahn in Bremen

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Nicht nur, wer neu in Deutschland ist, hat oft Schwierigkeiten, sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Deshalb haben wir die wichtigsten Hinweise für den öffentlichen Nahverkehr in Bremen zusammengestellt.

Nicht nur, wer neu in Deutschland ist, hat oft Schwierigkeiten, sich mit Bus und Bahn zurechtzufinden. Deshalb haben wir die wichtigsten Hinweise für den öffentlichen Nahverkehr in Bremen zusammengestellt.

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StadtTicket Bremen

Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten, können ein vergünstigtes Monatsticket für den Nahverkehr in der Stadtgemeinde Bremen erwerben. Dieses StadtTicket kostet derzeit 37,40 Euro für Erwachsene und 29,40 Euro für Kinder, Schüler und Auszubildende.

Wer ein StadtTicket kaufen will, benötigt zunächst eine VBN-Kundenkarte mit Foto. Diese kann beim zuständigen Sozialzentrum des Amtes für Soziale Dienste beantragt werden. Das StadtTicket selbst gibt es gegen Vorlage der Berechtigungskarte bei Kundencentern und Verkaufsstellen des VBN.

Wichtig: Das StadtTicket ist nicht übertragbar und gilt nur zusammen mit einer Kundenkarte. Die Nummer der Kundenkarte muss auf das StadtTicket eingetragen sein!

Weitere Informationen zum StadtTicket finden Sie hier.

Wenn etwas schiefgeht: Erste Hilfe bei Kontrolle

Wer sich in Bus oder Bahn ohne ein gültiges Ticket auffällt, kann mit einem "erhöhten Beförderungsentgelt" (EBE) belegt werden. 60 Euro beträgt die Strafe für das "Schwarzfahren". Wenn sich ein Fahrgast bei der Kontrolle nicht ausweisen kann oder will, muss die Polizei die Personalien feststellen. Die Polizei ermittelt Namen und Anschrift des Fahrgastes, damit das Verkehrsunternehmen an die richtige Adresse schreiben kann.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt oder nicht versteht, warum er 60 Euro zahlen soll, sollte beim Verkehrsunternehmen sofort Einspruch einlegen. Der Beleg gilt bereits als Zahlungsaufforderung. Wird kein Einspruch geltend gemacht oder das EBE nicht bezahlt, erfolgt eine schriftliche Zahlungserinnerung.

Die Forderung wird schon bei der Kontrolle fällig. Die Frist für den Einspruch beträgt zehn Tage. Die Adresse für den Einspruch und das Aktenzeichen (EBE-Nummer oder FN-Nummer) steht auf dem Beleg, der bei der Kontrolle übergeben wird. Dieser Beleg ist deshalb sehr wichtig. Es genügt nicht, auf Post zu warten!

Service: Kostenlose Beratung

Wer unsicher ist, noch Fragen hat oder mit seinem Einspruch keinen Erfolg hatte, kann sich kostenlos an die Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen (SNUB) wenden. Ein Formular für die Beschwerde gibt es auf der Webseite. In begründeten Fällen leitet die Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren ein mit dem Ziel, die Forderung zu reduzieren oder einzustellen.

Unterwegs im Fernverkehr

Tickets für Bahn-Fahrten im Fernverkehr bekommt man am im Internet unter bahn.de und am Bahnhof, entweder am Schalter oder am Automaten. Fahrpläne und Verbindungen finden Sie im Internet unter bahn.de oder mit der Smartphone-App "DB Navigator".

Tickets für die schnelleren Züge Intercity (IC) und IntercityExpress (ICE) sind teurer als Tickets für die Regionalzüge (RB, RE). Nahverkehrstickets gelten in diesen Zügen nicht.

Fernbusse sind oft viel billiger als die Bahn. Tickets für Fernbusse gibt es im Internet und in manchen Reisebüros. Fahrpläne und Verbindungen finden Sie unter fernbusse.de oder mit der App "Busliniensuche - Fernbus App".

Was man Flüchtlingen auf jeden Fall erläutern sollte

  • Zum Nahverkehr gehören Bus, Straßenbahn, Regio-S-Bahn und Regionalzug (RB, RE). Die grauen Züge IC und ICE gehören zum Fernverkehr. Nahverkehrs-Tickets gelten in diesen Zügen nicht.

  • Der Fahrgast muss in der Regel schon vor dem Einsteigen ein Ticket kaufen. Nur in Bussen und Straßenbahnen werden Tickets verkauft. Es ist aber sicherer, vorher schon ein Ticket zu kaufen.

  • Tickets kaufen kann man auch in bestimmten Geschäften und Kiosks, am Bahnhof oder beim Busfahrer.

  • An allen diesen Stellen gibt es auch Hinweise zu den Tarifzonen und Fahrpreisen. Das ist für Ortsunkundige manchmal schwierig zu übersehen. Besser ein falsches Ticket als gar kein Ticket!

  • Viele Tickets müssen entwertet werden. Entwerter-Automaten gibt es in der Regel im Bus oder in der Bahn.

  • Die meisten Einzeltickets aus dem Automaten sind schon entwertet und dürfen nicht noch einmal entwertet werden. Im Zweifel sollten Fahrgäste den Fahrer oder andere Fahrgäste fragen, ob das Ticket entwertet werden muss.
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