Buchtitel "Vereinsrecht und Ehrenamt": Pressematerial

Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“: Starthilfe für ehrenamtliches Engagement
Off

Titelbiild des Ratgebers Vereinsrecht und EhrenamtVielfältig – das kennzeichnet sowohl die Beweggründe wie die Tätigkeitsfelder beim Ehrenamt. Ob in Sportvereinen, bei der Flüchtlingsarbeit, in der Kinder- oder Seniorenbetreuung oder auch bei Aktivitäten zum Tier- oder Umweltschutz: Fast jeder Dritte ist dabei. Doch ganz gleich, ob Hilfe und Unterstützung organisiert oder gesellschaftliches Miteinander gefördert wird: Ohne etwas Organisation und Regelungen geht es nicht. Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale gibt hierfür das kleine Einmaleins an die Hand. Mit einem Online-Tool hilft das Buch sogar, eine individuelle Vereinssatzung zu erstellen.

Was gilt es zu beachten, wenn man einen Verein gründen will? Wie läuft eine Mitgliederversammlung ab und worüber entscheidet sie? Was ist für einen wirksamen Beschluss erforderlich? Das Buch beantwortet wichtige Fragen zum Vereinswesen. Es erläutert die Rechte und Pflichten des Vorstands und der Mitglieder, den Umgang mit Spenden und Datenschutz sowie die Versicherung von Schäden. Herzstück jedes Vereins ist die Satzung, denn in ihr werden Zweck, organisatorische Festlegungen und Regelungen zu Vorstand, zur Rolle der Mitgliederversammlung, zur Höhe von Beiträgen oder auch zum Vereinsvermögen getroffen. Schritt für Schritt wird erläutert, was hierin alles zu regeln ist. Nicht zuletzt werden Aspekte wie Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale und steuerliche Fragen behandelt.

Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt. Engagiert in Vereinen, Initiativen und Projekten“ hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 13,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:

Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.