Buchtitel "Ratgeber Photovoltaik": Pressematerial

Stand:
„Ratgeber Photovoltaik“: „Solarspitzen“ in Batterie zwischenspeichern
Off

Titelbild des Ratgebers PhotovoltaikIm Jahr 2024 waren hierzulande rund 4,75 Millionen Solaranlagen auf Dächern und Grundstücken installiert. Sie lieferten fast 14 Prozent des im Jahresverlauf erzeugten Stroms. Im Juli mit 10,3 Milliarden Kilowattstunden sogar die höchste jemals erzeugte Menge an Solarenergie in einem Monat. Der Boom hat jedoch auch eine Schattenseite: An sonnigen Tagen produzieren diese Kraftwerke mehr Strom als verbraucht wird, sodass an der Strombörse ein negativer Preis erzielt wird. Ein Batteriespeicher und ein intelligentes Energiemanagement sind daher der Schlüssel für den optimalen Einsatz der eigenen Photovoltaik-Anlage. Wie das im Zusammenspiel mit einer auf den eigenen Standort maßgeschneiderten Anlage gelingt, zeigt der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Energiespeicher für mein Haus“ der Verbraucherzentrale. Gerade in dritter Auflage erschienen, bietet er aktuell Wissenswertes von A wie Autarkiegrad bis Z wie Zuschüsse.

Wie funktionieren Solarzellen und Module? Was ist bei Netzanschluss und Einspeisung zu beachten? Welche Arten von Batteriespeichern gibt es? Verständlich wird die Technik der Sonnen-Kraftwerke auf dem Dach erklärt. Ende Februar hat der Gesetzgeber zahlreiche neue Rahmenbedingungen für Solarstromanlagen beschlossen: Der Einsatz von modernen Zählern wird vorangetrieben, Solarspitzen sollen intelligent zwischengespeichert werden. Kosten und Nutzen einer Photovoltaik-Anlage stellen sich damit anders dar als vor der Gesetzesänderung. Mit ergänzenden Online-Tools erleichtert der Ratgeber das Kalkulieren mit den spezifischen Gegebenheiten vor Ort sowie dem jeweiligen Energiebedarf. Ein Überblick zu Fördermöglichkeiten und konkrete Checklisten für die Umsetzung helfen bei der Vorbereitung und erfolgreichen Umsetzung der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 3809-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.