„Eine gute Vorbereitung ist das A und O“ – diese Redewendung trifft ganz besonders zu, wenn die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit ins Haus steht. Ein Gutachter oder eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes verschafft sich hierbei einen Eindruck, wie selbstständig eine Person ihren Alltag bewältigen kann und welche Hilfe benötigt wird. Von dieser Beurteilung hängt dann ab, ob der Antragstellende in eine der fünf Pflegegrade eingestuft wird und entsprechende Leistungen erhält. Wer den Ablauf der Begutachtung kennt und weiß, mit welchen Fragen zu rechnen ist, kann dem Termin also gut vorbereitet entgegensehen. Der Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale lotst dafür durch alle wichtigen Fragen von Antrag bis Verfahren.
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