Telefonkontakt

Unsere Angebote zur telefonischen Terminvereinbarung oder Beratung
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Kontakt, Terminvereinbarung

Zur Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter der unten angegebenen Telefonnummer. Wir bitten um Verständnis, dass am Termintelefon keine Beratung stattfinden kann.


Bremen
(0421) 160 777       Mo.- Do. 10:00 - 16:00 Fr. 10:00 - 13:00


Bremerhaven
(0421) 160 777     Mo.- Do. 10:00 - 16:00 Fr. 10:00 - 13:00                           


Tipp: Die Nummer ist vormittags teilweise stark nachgefragt. Bei längeren Wartezeiten weichen Sie gerne auf den Nachmittag aus. Oder Sie senden uns eine Mail an info@vz-hb.de mit Ihrer Telefonnummer und Erreichbarkeit, wir rufen sobald wie möglich zurück.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Termin selbst einzutragen über unsere Online-Terminbuchung.
 


Ernährung

Kostenfreie Beratung zu Ernährungsthemen 
(0421) 160 77 54     Mo-Di. 10:00 - 16:00, Fr. 10:00 - 13:00
(Preise abhängig von Ihrem Telefondienstanbieter)

oder stellen Sie uns Ihre Fragen im Lebensmittel-forum.de


Energieberatung

Sie haben eine kurze Frage zum Thema Energie                 
oder möchten einen Beratungstermin? 
0800 809 802 400       Mo. - Do. 08:00 - 18:00, Fr. 08:00 - 16:00
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunkteilnehmer:innen)                 


Finanzdienstleistung

Sie haben eine kurze Frage rund um die Themen Geldanlage und Altersvorsorge,      
Immobilienfinanzierung oder Versicherungen. Wir informieren sie kostenlos. 
(0421) 160 77 81     Do. 9:00 - 11:00
(Preise abhängig von Ihrem Telefondienstanbieter)

 

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Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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