Telefonkontakt

Unsere Angebote zur telefonischen Terminvereinbarung oder Beratung
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Kontakt, Terminvereinbarung

Zur Kontaktaufnahme oder Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter der unten angegebenen Telefonnummer. Wir bitten um Verständnis, dass am Termintelefon keine Beratung stattfinden kann.


Bremen
(0421) 160 777       Mo.- Do. 10:00 - 16:00 Fr. 10:00 - 13:00


Bremerhaven
(0421) 160 777     Mo.- Do. 10:00 - 16:00 Fr. 10:00 - 13:00                           


Tipp: Die Nummer ist vormittags teilweise stark nachgefragt. Bei längeren Wartezeiten weichen Sie gerne auf den Nachmittag aus. Oder Sie senden uns eine Mail an info@vz-hb.de mit Ihrer Telefonnummer und Erreichbarkeit, wir rufen sobald wie möglich zurück.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Termin selbst einzutragen über unsere Online-Terminbuchung.
 


Ernährung

Kostenfreie Beratung zu Ernährungsthemen 
(0421) 160 77 54     Mo-Di. 10:00 - 16:00, Fr. 10:00 - 13:00
(Preise abhängig von Ihrem Telefondienstanbieter)

oder stellen Sie uns Ihre Fragen im Lebensmittel-forum.de


Energieberatung

Sie haben eine kurze Frage zum Thema Energie                 
oder möchten einen Beratungstermin? 
0800 809 802 400       Mo. - Do. 08:00 - 18:00, Fr. 08:00 - 16:00
(kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunkteilnehmer:innen)                 


Finanzdienstleistung

Sie haben eine kurze Frage rund um die Themen Geldanlage und Altersvorsorge,      
Immobilienfinanzierung oder Versicherungen. Wir informieren sie kostenlos. 
(0421) 160 77 81     Do. 9:00 - 11:00
(Preise abhängig von Ihrem Telefondienstanbieter)

 

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.