Flagge der UkraineUnsere Solidarität gilt den Opfern des Krieges in der Ukraine. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, die sie hier finden.

Inkassoforderung nach Software-Kauf auf Amazon-Marketplace

Stand:
Nach dem Kauf von Software-Schlüsseln über den Amazon-Marketplace erhalten Kunden nun Inkassoforderungen von "JusLegal". Dabei hatten die Käufer schon über Amazon bezahlt.
Brief von Juslegal
Kopie eines Briefes von Juslegal mit einer Inkassoforderung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die "Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" will im Namen unterschiedlicher Händler angeblich offene Kosten eintreiben.
  • Betroffene Kunden hatten Software-Lizenzen über den Amazon-Marketplace gekauft und nach längerer Zeit den Kaufpreis von Amazon zurückerstattet bekommen.
  • Wenn Sie betroffen sind, können Sie mit unserem Musterbrief reagieren oder sich beraten lassen. Ignorieren sollten Sie den Brief keinesfalls!
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Wer bei einem Onlinehändler auf dem Amazon-Marktplatz Software gekauft hat, könnte Post von der "Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" aus Vaterstetten bekommen. Mehrere Betroffene haben sich bereits an die Verbraucherzentralen gewandt. So hatte ein Verbraucher aus Hessen Ende 2018 einen Software-Schlüssel bei "JP Trading Enterprises" für 7 Euro gekauft und soll jetzt 90 Euro bezahlen.

Eine andere Verbraucherin aus Nordrhein-Westfalen kaufte im April für 1,79 Euro einen Lizenzschlüssel für Software bei "JP Trading Enterprises" über den Amazon-Marketplace. Die "Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" fordert nun 83,54 Euro von ihr.

Anfang September hat ein Verbraucher in Nordrhein-Westfalen ein Schreiben von JusLegal erhalten, in dem er für einen Kauf bei "PHU Dragon-Komp" aus Polen 19,99 Euro zahlen soll. Inkassokosten stellt die Rechtsanwaltsgesellschaft in diesem Fall nicht in Rechnung.

Rückzahlung durch Amazon

Alle drei Fälle haben eines gemeinsam: Die Kunden hatten ihre Käufe bereits über Amazon Payment bezahlt. Das ist der übliche Weg bei Käufen auf dem Amazon-Marktplatz. Amazon kassiert das Geld und leitet es an den Marktplatz-Händler weiter. Den betroffenen Kunden aber wurde das Geld von Amazon nach dem Kauf zurück gebucht – teilweise auch mehrere Monate später, ohne dass die Kunden es gefordert hätten. In einigen Fällen schickte dann JP Trading seinen Kunden Briefe und nannte einen "internen technischen IT-Fehler" als Grund, durch den versehentliche Rückbuchungen erfolgt seien.

"Der Verkaufspartner ist bereits im Vorjahr gesperrt worden", teilt Amazon der Verbraucherzentrale NRW auf Nachfrage mit. Mit der direkten Zahlungsaufforderung verstoße der Händler gegen Amazons Vertragsbedingungen und -richtlinien. Denn die Bezahlung für Geschäfte auf dem Amazon-Marketplace soll ausschließlich über Amazon laufen. Der Online-Riese prüfe nun rechtliche Schritte und stehe mit betroffenen Kunden im Austausch.

Amazon muss sich um Zahlungsabwicklung kümmern

Nach Ansicht der Verbraucherzentralen ist die Inkassoforderung unberechtigt, wenn Kunden den Kaufpreis über Amazon bereits bezahlt hatten. Dann können sie nicht – wie im Inkassobrief behauptet – in Verzug gekommen sein. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich mit Amazon in Verbindung setzen und das Geld, das Ihnen gutgeschrieben wurde, wieder zurück an Amazon überweisen. Alle weiteren Forderungen müssen Sie nach unserer Auffassung nicht tragen.

Obwohl Amazon JP Trading Enterprises gesperrt haben will, ist das Verkäuferprofil über Suchmaschinen immer noch aufrufbar (Stand: 27. September 2019). Einen Hinweis auf eine Sperrung gibt es nicht – allerdings stammt die letzte Kundenbewertung vom 29. November 2018. Auf dem Profil ist auch eine Firmenanschrift in Bünde aufgeführt. Seinen Firmensitz hat JP Trading aber gerade erst nach Vaterstetten – an die selbe Anschrift wie die der "Juslegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH" – verlegt, wie ein Eintrag vom 1. August im Handelsregister zeigt.

Unsere Tipps für betroffene Kunden

  1. Fordert Sie Juslegal zur Zahlung einer noch offenen Rechnung nach einem Kauf über den Amazon-Marktplatz auf, reagieren Sie mit unserem Musterbrief.
  2. Schreiben Sie eine E-Mail an Amazon oder rufen Sie den Kundenservice an, um zu klären, wie das Geld für den Marketplace-Kauf an den Händler gebucht werden soll.
  3. Lassen Sie sich bei weiteren Briefen oder offenen Fragen unabhängig von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.