
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 9. September gibt Ihnen mehr Rechte bei der Rückabwicklung einer Finanzierung von Fahrzeugen.
- Sollte Ihr Kreditvertrag Sie nur unzureichend über Ihre Rechte und Pflichten informiert haben, können Sie vermutlich noch Jahre später Ihren Vertrag widerrufen.
- Lassen Sie sich unbedingt rechtlich beraten, bevor Sie Ihren Vertrag widerrufen oder den Autokauf rückabwickeln.
Der Autokauf ist schon eine Weile, vielleicht sogar schon Jahre, her und trotzdem möchten Sie den Vertrag am liebsten jetzt noch widerrufen? Nach dem EuGH-Urteil gegen drei Autobanken vom 9. September 2021 könnte das tatsächlich möglich sein – zumindest wenn Sie das Auto über einen vom Händler vermittelten Kredit finanziert haben. Der Widerruf eines Vertrages, der schon vor langer Zeit abgeschlossen wurde, birgt aber auch einige Risiken. Lassen Sie Ihren Fall daher rechtlich prüfen, bevor Sie den Widerruf erklären.
Was genau besagt das EuGH-Urteil vom 9. September?
In dem Verfahren gegen drei Autobanken verwiesen die Richter darauf, dass Kreditverträge nach europäischem Gesetz noch widerrufen werden können, wenn vorgeschriebene Angaben im Vertrag fehlen.
Im Falle der Autobanken sei das in Form von ungenauen Angaben geschehen:
- Die Verzugszinsen seien etwa nicht mit einem konkreten Zinssatz angegeben worden.
- Andere vertragsrelevante Angaben – wie die Höhe der Entschädigung bei vorzeitiger Ablösung – seien nicht in "leicht nachvollziehbarer Weise" in den Verträgen zu finden.
Wenn die Bank die Pflichtinformationen nicht ausreichend erteilt hat:
- könne die Bank sich außerdem nicht auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch berufen. Das heißt: Auch wenn das Widerrufsrecht eigentlich schon verwirkt ist – also abgelaufen – müssen die Banken den Widerruf noch annehmen. Außerdem läge auch kein Rechtsmissbrauch vor – das ist zum Beispiel der Fall, wenn Verbraucher:innen aus anderen Gründen widerrufen als vom Widerrufsrecht vorgesehen.
- Im Kreditvertrag müssen Sie zudem wesentliche Informationen über außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren finden können.
Der EuGH urteilte daher, dass die Autobanken in diesen Fällen den Widerruf akzeptieren müssen – auch wenn die im Vertrag genannte Widerrufsfrist schon abgelaufen ist.
Was ändert sich dadurch im Vergleich zur vorherigen Rechtsprechung?
Das Urteil ist nicht das erste, das sich mit dem sogenannten "Widerrufsjoker" beschäftigt. Schon im März 2020 entschied der EuGH, dass unklare Formulierungen dafür, wann die Widerrufsfrist einsetzt, unzulässig sind – und Verbraucher:innen daher nicht ausreichend über den Widerruf belehrt wurden.
Das Urteil von September 2021 geht noch weiter: Nun ist nicht nur eine unklare Formulierung für die Widerrufsfrist ausschlaggebend dafür, ob Sie den Vertrag noch rückabwickeln können. Auch wenn Sie über andere vertragliche Angaben – wie etwa Zinsen – nicht ausreichend informiert wurden, kann die gängige Widerrufsfrist unter Umständen ausgesetzt werden.

Was bedeutet das EuGH-Urteil zu den Autokrediten für Sie?
Zunächst einmal bedeutet das Urteil, dass Sie möglicherweise Ihren Autokredit auch nach Ablauf der gängigen Widerrufsfrist rückabwickeln können. Der Widerrufsjoker kann sowohl von Betroffenen des Diesel-Skandals, aber möglicherweise auch von allen anderen, die ein Auto per Kredit finanziert haben, eingesetzt werden. Das kann wirtschaftlich sinnvoll sein – etwa, wenn Sie vor Jahren einen Kreditvertrag zu hohen Zinsen abgeschlossen haben, die heute viel niedriger sind. Oder, weil Sie heute in der Lage sind, einen Kredit zurückzuzahlen und so die sonst fällige Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank in solchen Fällen erhebt, vermeiden könnten.
Ob ein Kreditwiderruf als Chance zur Rückabwicklung genutzt werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden: Gewisse Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dies möglich ist.
Suchen Sie besser rechtlichen Rat, bevor Sie widerrufen
Ein Widerruf birgt immer auch Risiken. Überlegen Sie also sorgfältig, ob Sie bereit sind diese einzugehen. Denn:
- Die Banken könnten sich wehren.
- Es entstehen möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten.
- Sie müssen nach erfolgreichem Widerruf das Restdarlehen und entsprechende Zinsen binnen 30 Tagen zurückzahlen.
Bedenken Sie auch, dass es ohne juristische Kenntnisse schwer ist, einen Vertrag oder eine Widerrufsbelehrung zu beurteilen. Gerade weil die Rechtsprechung im Falle des Widerrufsjokers nicht eindeutig ist, sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen, bevor Sie sich an Ihr Kreditinstitut wenden.