EOS Investment lässt Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) streitet vor dem Bundesgerichtshof weiter gegen Inkassogebühren der EOS Investment GmbH. Aus Sicht des vzbv verlangt das Unternehmen von Verbraucher:innen zu Unrecht die Erstattung von behaupteten Kosten.
Stapel Inkassobriefe

 

Was Betroffene jetzt wissen müssen

  • Die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof kann einige Zeit dauern.
  • Betroffene können sich nicht mehr für die Klage anmelden oder sich von ihr abmelden.
  • Angemeldete Verbraucher:innen brauchen nichts unternehmen. Deren Ansprüche verjähren während des Gerichtsprozesses nicht.
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Mit dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 15. Juni 2023 hat der vzbv einen Erfolg gegen die EOS Investment GmbH erzielt. Das OLG bestätigte die Ansicht des vzbv, dass die Forderung des Unternehmens auf Erstattung von Inkassokosten zu Unrecht erfolgt ist. Das bedeutet, dass die Verbraucher diese Kosten nicht zahlen müssen. Die EOS Investment GmbH wehrt sich gegen diese Entscheidung und hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Das höchste deutsche Zivilgericht wird die Begründung des OLG nun überprüfen. Der vzbv wird weiter für seine Position eintreten und ist zuversichtlich, dass der BGH das Urteil bestätigen wird.

Ansprüche angemeldeter Verbraucher:innen verjähren nicht während des Verfahrens

Die Prüfung des Bundesgerichtshofs kann einige Zeit dauern. Für angemeldete Verbraucher:innen besteht kein Handlungsbedarf: Ihre Anmeldung zur Klage gilt weiter. Das ist besonders wichtig, soweit sie die Inkassokosten bereits gezahlt haben und von EOS Investment zurückverlangen wollen.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.