Alltagsbildung im Klassenzimmer: Jetzt als Verbraucherschule bewerben

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband vergibt Auszeichnung als Verbraucherschule. Bis 30. September 2025 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen unterstützen Schulen mit kostenlosen Online-Fortbildungen und Unterrichtsmaterialien dabei, Verbraucherbildung in die Klassenzimmer zu bringen.
  • Bis 30. September 2025 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen als Verbraucherschule bewerben.
  • Mitmachen können Schulen, die Kinder und Jugendliche in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Medien stärken.
  • Die Auszeichnung gilt für zwei Schuljahre.
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Stärken, was alle stärkt: Verbraucherschule werden

Verbraucherschulen stärken, was alle stärkt: Denn Verbraucherbildung ist Alltagsbildung. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und trägt zur Chancengleichheit bei. Junge Menschen werden so zu starken Verbraucher:innen von morgen. Sie lernen, ihren Alltag zu gestalten.

Voraussetzung ist, dass sie im Schuljahr 2023/2024 und/oder im Schuljahr 2024/2025 Aktivitäten in mindestens einem der vier Handlungsfelder der Verbraucherbildung umgesetzt haben:

  • Ernährung und Gesundheit
    Beispielthemen: Nährwerte, Inhaltsstoffe und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Nahrungsmittelkette vom Anbau bis zum Konsum, Qualität und Wertschätzung von Lebensmitteln, Werbestrategien der Lebensmittelbranche, gesunde Lebensführung
     
  • Finanzen, Marktgeschehen und Verbraucherrecht
    Beispielthemen: bewusster Umgang mit Geld, Finanzprodukte, Geldanlage, Kreditformen, Werbung und Konsum, private Absicherung und Altersvorsorge, Versicherungen, erste eigene Wohnung
     
  • Medien und Information
    Beispielthemen: Datensicherheit und Datenschutz, Informationsbeschaffung und -bewertung, Urheberrechte, Mediennutzung, Fake News, Hate Speech
     
  • Nachhaltiger Konsum und Globalisierung
    Beispielthemen: Fairer Handel und Globalisierung, Klima, Energie und Ressourcen, Mobilität und Wohnen, Lebensstile, Wachstum und Wohlstand

Je nach Inhalt, Umfang und langfristiger Verankerung der Aktivitäten ist eine Bewerbung in den Kategorien Bronze, Silber und Gold möglich. Die Auszeichnung gilt für zwei Schuljahre.

Alle weiteren Informationen finden interessierte Schulen unter www.verbraucherschule.de.

Video laden: Erst wenn Sie auf „Inhalte anzeigen“ klicken, wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Was ist das Netzwerk Verbraucherbildung?

Bereits Kinder sind Konsument:innen – und eine interessante Zielgruppe für Unternehmen. Doch die Spielregeln auf analogen und digitalen Marktplätzen müssen sie erst noch erlernen.

Hier setzt das Netzwerk Verbraucherbildung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) an: Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen zeigt der vzbv, wie Schulen Kindern und Jugendlichen Kompetenzen für den Verbraucheralltag vermitteln und sie auf dem Weg zu selbstbestimmten und kritischen Konsument:innen begleiten können.

Voneinander lernen, gute Unterrichtsideen teilen, sich weiterbilden oder über Schulentwicklung austauschen – dies und vieles mehr bietet das Netzwerk engagierten Lehrkräften und Schulen an. Voneinander Abschauen wird im Netzwerk großgeschrieben, damit die guten Beispiele sich weit verbreiten. Zu den Angeboten des Netzwerks zählen regelmäßige, kostenfreie Online-Fortbildungen. Diese vermitteln in 90 Minuten Wissen zu einem Verbraucherthema und geben Anregungen für die didaktische und methodische Umsetzung. Allein im Jahr 2024 fanden 11 Fortbildungen zu Themen wie Finfluencern, Datenschutz, Fake News oder klimabewusstem Essen statt. 976 Lehrkräfte profitierten von den Angeboten. Das Netzwerk fördert zudem den Austausch zwischen Lehrkräften.


Alle Informationen finden Sie unter www.verbraucherschule.de


Verbraucherbildung verpflichtend an allen Schulen

Mit der Auszeichnung Verbraucherschule und dem Netzwerk Verbraucherbildung zeigt der vzbv, wie Verbraucherbildung an Schulen funktionieren kann. Damit die Vermittlung von Alltagskompetenzen aber nicht allein vom Engagement einzelner Schulen abhängt, fordert der vzbv, dass Verbraucherbildung in allen Bundesländern und allen Schulformen verpflichtend verankert wird.

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Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.
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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.