Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

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Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".
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Wovor warnen wir?

 

Glasperlen, die im Internet angeboten werden, sollen eine Vielzahl von gesundheitlichen Beschwerden heilen können, zum Beispiel Kopfschmerzen oder Parasiten. Die Perlen werden in eine innen verspiegelte Kanne mit Trinkwasser gelegt und sollen dann ihre „heilende Wirkung“ 35.000 Jahre lang an das Wasser abgeben.

Der Verbraucherzentrale NRW wurde von mehreren Verbraucher:innen die irreführende Werbung zu diesen Glasperlen gemeldet. 15 Stück werden für 299 Euro im Mania-Concept-Shop der Influencerin Zara Secret gehandelt. Gegen die falschen Werbeversprechen geht das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz rechtlich vor.

Die Versprechen

Influencerin Zara Secret ist bereits Ende Januar 2023 negativ aufgefallen, als sie über Nahrungsergänzungsmittel mit Kurkuma schwärmte, die angeblich bei Krebs helfen sollten. Dies führte zu kritischen Medienberichten auf Plattformen wie Medwatch und Focus Online.

Zara Secret nutzt auf ihren Social-Media-Kanälen einen Trick: Sie beruft sich auf Kundenerfahrungen und deren Produkt-Bewertungen. Damit vermeidet sie es, selbst direkte Gesundheitsversprechen zu machen, die gegen rechtliche Vorschriften verstoßen. 

In ihren Instagram-Stories teilt Zara Secret Kundenerfahrungen wie: „Bilde ich mir das ein?? Habe ganz ganz schlimme Kopfschmerzen seit Tagen!!! So schlimm, dass ich dachte, es sei etwas in meinem Gehirn geplatzt. Ich habe das Wasser getrunken und fühle mich, als wären Federn in meinem Kopf statt Bohrmaschinen.“ (Originalzitat, alle Fehler wurden übernommen)

In einem ihrer eigenen Posts deutet Zara Secret nur an, dass die Kügelchen ihren Vater vor Krebs hätten schützen können: „Ich wünschte mir einfach ich hätte diese Journey vor 4  Jahren gehabt vielleicht hätte ich Papa helfen können. All das sollte so sein aber ich  habe verstanden wieso ich all diesen Weg gehen musste mit all den Schmerzen“. (Originalzitat, alle Fehler wurden übernommen)

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Das steckt dahinter

 

Faktenchecks der Verbraucherzentrale und seriöser Medien haben ergeben, dass es sich bei diesen Perlen um industrielle Glasperlen handelt. Die „Energy Pearls“ sind angeblich mit besonderen Frequenzen aufgeladen und übertragen Informationen an das Trinkwasser. Dies ist aber physikalisch gar nicht möglich. Es konnte keine gesundheitliche Wirkung nachgewiesen werden, die über den Placebo-Effekt hinausgeht.

Fazit

Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus unserer Sicht nicht haltbar. Gefährlich wird es, wenn sich Verbraucher:innen dennoch auf die angepriesene Wirkung verlassen und keine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen. Wir empfehlen dringend, auf fundierte Gesundheitsinformationen aus unabhängigen Quellen zurückzugreifen, bevor man solche Produkte in Betracht zieht. 

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Weitere Informationen und Wissenswertes

Heizungsvisite in Kooperation mit der Bremer Klimaschutzagentur

Die Heizungsvisite von der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und kostet 30 Euro. Sie hat einen Wert von ca. 260 Euro und wird finanziell durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

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Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.